Sie sollten in Ihrem Impressum sofort nachfolgenden Hinweis einfügen:
Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung):
Die Europäische-Kommission stellt eine benutzerfreundliche Internetplattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. "OS-Plattform") bereit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: (nennen Sie hier Ihre E-Mail Adresse)
Weitere Informationen unter: http://www.anwaltblog24.de/os-plattform.html
Auf meiner Website berichte ich auch darüber, was eBay-Verkäufer machen sollten. Dort steht nämlich nur begrenzt Platz zur Verfügung. OS-Plattform eBay Verkäufer.
Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen
Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen und der Absicherung von Onlineshops, eBay-Auftritten und Amazon Profilen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet und über 1.000 individuelle Shopabsicherungen vorgenommen. Ich weiß genau, wie man einen Onlineshop abmahnsicher gestaltet.
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot bei mir an.
Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tel.: 02571 - 921 899 0
Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: hilfe@abmahnung.de