Abmahnung wegen OS-Plattform erhalten, weil der Hinweis / Link darauf fehlt?

Abmahnung wegen OS-Plattform erhalten, weil der Hinweis / Link darauf fehlt?
30.11.2016240 Mal gelesen
Viele wissen gar nicht, was die OS-Plattform eigentlich ist. Auf einmal kommt dann eine Abmahnung und man wird erstmals mit diesem Thema konfrontiert. Spätestens dann haben sich Händler mit der OS-Plattform zu befassen. Lassen Sie es am besten nicht zu einer Abmahnung kommen!

Sie sollten in Ihrem Impressum sofort nachfolgenden Hinweis einfügen:

Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung):

Die Europäische-Kommission stellt eine benutzerfreundliche Internetplattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. "OS-Plattform") bereit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: (nennen Sie hier Ihre E-Mail Adresse)

Weitere Informationen unter: http://www.anwaltblog24.de/os-plattform.html


Auf meiner Website berichte ich auch darüber, was eBay-Verkäufer machen sollten. Dort steht nämlich nur begrenzt Platz zur Verfügung. OS-Plattform eBay Verkäufer.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen und der Absicherung von Onlineshops, eBay-Auftritten und Amazon Profilen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet und über 1.000 individuelle Shopabsicherungen vorgenommen. Ich weiß genau, wie man einen Onlineshop abmahnsicher gestaltet.

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot bei mir an.


Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0
Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: hilfe@abmahnung.de

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