Die Kanzlei U C Rechtsanwälte mahnen (wieder einmal) Purzel Videos ab. Die vorgeworfene Rechtsverletzung datiert häufig aus dem Jahr 2007. Viele Abgemahnte fragen mich, ob hier nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Dem ist nicht so. Die Verjährung beginnt erst mit Kenntnis der Rechteinhaber von der Adresse des Anschlussinhabers. Es ist davon auszugehen, dass die Kanzlei U C Rechtsanwälte erst kurz vor der zugesendeten Abmahnung, die Adressen der Anschlussinhaber von den Staatsanwaltschaften erhalten haben.
Ich empfehle weiterhin dringend darauf zu achten, ob nicht bereits eine Abmahnung wegen desselben Werks versandt wurde. Mir liegen eine Vielzahl von Akten vor, in denen aufgrund von Schreibfehlern im Namen des Anschlussinhabers dasselbe Werk versehentlich mehrfach abgemahnt wurde. Hier hilft regelmäßig ein Zweizeiler an die Kanzlei U C Rechtsanwälte um das Missverständnis aufzuklären.
Ansonsten kann nur empfohlen werden, eine Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Sie finden zu dem Thema ausführliche Informationen auf www.dr-wachs.de