Waldorf Frommer Mahnbescheid nach Abmahnung

Waldorf Frommer Mahnbescheid nach Abmahnung
26.10.2015121 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen seit vielen Jahren für verschiedene Rechteinhaber das illegale Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken ab.

Im Falle der Nichtzahlung kommt es dann nach spätestens drei Jahren zum Mahnbescheid. Waldorf Frommer beantragen den Mahnbescheid gegen die Abgemahnten wegen der offenen Forderungen aus der Abmahnung. Die Forderungen teilen sich in eine Hauptforderung von bspw. 506 Euro Rechtsanwaltskosten und 600 Euro an Schadensersatz aus Unfall/Vorfall. Hinzu kommen Verfahrenskosten von bspw. 170 Euro und Zinsen. Im Ergebnis kommen dann schnell rund 1.300 Euro an kosten auf die Abgemahnten zu, wenn ein solcher Mahnbescheid ins Haus flattert.

Was tun beim Erhalt eines Mahnbescheids?

Den Betroffenen ist anzuraten, die Summen nicht zu zahlen. Der Sachverhalt sollte zudem einer fachmännischen Prüfung unterzogen werden um herauszufinden, ob der Anschlussinhaber auch für den unterstellten Verstoß haftet. Es bestehen insbesondere dann gute Verteidigungschancen, wenn der Anschluss von mehreren Personen verwendet wird.

Sollte es zum Erlass eines Mahnbescheides kommen, sollte zudem Widerspruch eingelegt werden, wenn keine Haftung besteht.

Mahnbescheid  von Waldorf Frommer - bitte folgende Punkte beachten:

  • Den Mahnbescheid nicht ignorieren - dies kann zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids führen, der einem Urteil gleichgestellt ist
  • Widerspruch einlegen
  • Die geforderten Summen nicht ungeprüft bezahlen

Den Mahnbescheid von einem Fachanwalt prüfen lassen! Wurde der Mahnbescheid formal korrekt erlassen? Wie ist die weitere Taktik im konkreten Einzelfall? All dies muss erörtert werden.

Anschlussinhaber, die diese Punkte beachten, haben gute Chancen, sich erfolgreich gegen den Mahnbescheid, der von der Kanzlei Waldorf Frommer beantragt wurde, zu verteidigen.