Abmahnung Yussof Sarwari

Abmahnung Yussof Sarwari für € 650 im Auftrag der G&G Media | Nichts unterschreiben – Nichts bezahlen!
01.05.20151112 Mal gelesen
Sie haben eine Yussof Sarwari Abmahnung wegen eines angeblichen Filmuploads erhalten?

Achtung: Bei diesen Abmahnungen von Yussof Sarwari handelt es sich weder um Betrug noch um Abzocke. Heutzutage kann man davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film über Ihren Anschluss angeboten hat. Dies kann vor Gericht auch problemlos bewiesen werden. Man muss auf diese sog. Abmahnung daher mit Bedacht antworten und nicht einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die alles noch viel schlimmer macht.

Was ist eine Abmahnung von Yussof Sarwari wegen Filesharings?

Filesharing heißt, dass jemand eine Internettauschbörse genutzt hat und sich dabei den Film auf seinen PC heruntergeladen hat. Aufgrund der Funktionsweise der Software werden der Film oder kleine Teile hiervon ab dem Zeitpunkt des Herunterladens auch schon für andere User der Tauschbörse angeboten. Daher spielt es keine Rolle, ob der Film nur wenige Sekunden oder komplett angeboten wurde.

Der Rechteinhaber G&G Media Foto-Film GmbH hat die Kanzlei von Rechtsanwalt Yussof Sarwari nunmehr mit der Verfolgung des illegalen Verbreitens ihrer Filme in Internettauschbörsen beauftragt. Der Lizenzschaden wird mit € 600,00 beziffert, Hinzu kommen Ermittlungskosten in variierender Höhe, so dass im vorliegenden Beispiel € 844,60 gefordert werden. Zur Abgeltung aller Ansprüche werden dann € 650,00 als Vergleich angeboten.

Hauptanspruch der Sarwari Abmahnung ist allerdings die geforderte Unterlassung des Verbreitens des Films. Daher wird in erster Linie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Hüten Sie sich vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Die geforderte Unterlassungserklärung müssen nur der Täter oder Störer abgeben. Oft haftet der Abgemahnte allerdings überhaupt nicht. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Eltern in entsprechenden Fällen nicht für ihre volljährigen oder minderjährigen Kinder haften. Die Haftung kann auch bei Partnern, Gästen, Mitbewohner usw. entfallen.

Viele Anwälte raten standardmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Das ist oft falsch und sehr riskant, da auch die modifizierte Unterlassungserklärung lebenslang gültig ist und Vertragsstrafen von € 5.000,00 auslösen kann.

Abmahnung genau prüfen lassen – Oft haften Abgemahnte nicht

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen und rät dringend zur Vorsicht. Insbesondere in Internetforen sind haarsträubende Ratschläge zu lesen von Personen, die rechtlich in keiner Weise ausgebildet oder fachkundig sind, jedoch illegaler Weise andere Abgemahnte zu deren individuellen Fällen beraten.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie im Falle einer Abmahnung von Yussof Sarwari ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls ist entscheidend.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/yussof-sarwari-abmahnung/


Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.