Die Filesharing Statistik – 74.500 Abmahnungen allein 2014

Die Filesharing Statistik – 74.500 Abmahnungen allein 2014
25.02.2015495 Mal gelesen
Die Filesharing-Statistik für das Jahr 2014, erhoben durch die Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn (IGGDAW), erlaubt einen interessanten Einblick in den aktuellen Stand im Bereich Filesharing. Welche Kanzlei was und wie viele Abmahnungen zu welchen Abmahnsummen versendete, kann anhand der erhobenen Statistik genau herausgelesen werden

Das neunte Jahr des Filesharings ist rum. Seit 2005 wird in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Filesharing abgemahnt. Die bis dahin stetig steigende Zahl der versendeten Abmahnungen erreichte ihren Höhepunkt 2010. Seitdem ist wieder eine sinkende Tendenz der Abmahnschreiben festzustellen. Das Jahr 2014 stellte einen neuen Tiefpunkt dar und die Vermutung liegt nahe, dass die Anzahl der Filesharing-Abmahnungen zunächst auf diesem Niveau bleiben wird. Um rund 32 Prozent sank die Anzahl im Verhältnis zum Jahre 2013 und nahezu um 90 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Bei insgesamt 74.547 versendeten Abmahnungen allerdings von einem nahenden Filesharing-Ende zu sprechen, erscheint anhand dieser nach wie vor enormen Masse ebenfalls alles andere als angebracht.

48 Prozent aller Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Von den zwischenzeitlich 72 Abmahnkanzleien werden in der aktuellen Statistik noch 15 aufgeführt. Grund dafür ist, dass die übrigen Kanzleien sich zumindest 2014 kaum oder gar nicht mehr im Bereich Filesharing aktiv zeigten. Absoluter Spitzenreiter der Filesharing-Abmahn-Industrie bleibt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer. Ihr Anteil an versendeten Abmahnungen liegt, schenkt man der Statistik glauben, bei 48 Prozent des Gesamtvolumens. Zudem ist Waldorf Frommer auch die Kanzlei, die am meisten Klagen durchführte. Einzig Waldorf Frommer scheint die nötige Man-Power zu besitzen, um gleichzeitig Abmahnungen und gerichtliche Verfolgung der Fälle bewerkstelligen zu können. Die Kanzlei Fareds versendete demnach im vergangenen Jahr 7.215 Abmahnungen und liegt damit vor Daniel Sebastian, welcher 3.420 Schreiben verschickte, auf Platz 2 in der Statistik.

Laut Statistik verfolgen mehr Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen

Beachtenswert ist ebenfalls, dass zwar die abmahnenden Kanzleien die gleichen blieben, die Zahl der Rechteinhaber, die sich durch die Kanzleien vertreten ließen, aber stieg. Eine Vermutung ist, dass viele der eher kleineren Abmahnkanzleien damit beschäftigt waren, die Ende 2014 drohenden Verjährungsfälle aus 2010 abzuarbeiten. Einzig Waldorf Frommer bewerkstelligte den Spagat zwischen Neuabmahnungen und Klagen. Andere Kanzleien scheinen sich mit den "Sofortzahlern" zu begnügen, also mit Personen, die nach Erhalt einer Abmahnung den dort geforderten Betrag anstandslos zahlen.

Aktuelle US-TV-Serien werden besonders gerne abgemahnt

Abgemahnt werden vor allem Spielfilme und Erotikfilme. Dieses Genre macht nahezu 80 Prozent der Abmahnungen aus. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf aktuelle US-TV-Serien, die in großem Stile verfolgt und abgemahnt werden. So ist auch unsere Einschätzung als Kanzlei.. Betroffene, die sich bei uns in der Kanzlei hilfesuchend melden, haben oftmals Abmahnungen wegen einer TV-Serie erhalten. Auch Musik wird natürlich weiterhin abgemahnt. Aus der Statistik geht hervor, dass die bekannten ,sogenannten "Top 100 Sampler" wie "Bravo Hits", "Dream Dance" oder "Top oft the Clubs" besonders gerne abgemahnt werden. Aber auch komplette Alben von Einzelinterpreten werden verfolgt.
Festzustellen ist, dass sowohl bei Musik als auch bei Computersoftware wie beispielsweise beim Programm Nexus² die Abmahn-Anzahl im Verhältnis zu den Vorjahren etwas rückläufig ist.

Abmahnsummen steigen im Durchschnitt

Besonders auffällig ist, dass 2014 die Forderungen nochmals deutlich anstiegen. Trotz des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahre 2013 liegen die Forderungen beispielsweise bei der Kanzlei We Save Your Copyrights im Durchschnitt bei 1.089 Euro und damit nochmals höher als im Jahr zuvor. Bei der Kanzlei Waldorf Frommer liegt der Durchschnitt laut Statistik bei 738 Euro. Die Kanzlei mahnt hauptsächlich TV-Serien ab. Es zeigt sich auch bei Anrufern in unserer Kanzlei, dass gerade bei TV-Serien-Abmahnungen Betroffene meist mit Folgeabmahnungen zu rechnen haben und sich die Forderungen dadurch oftmals unangenehm  potenzieren. Hier sollte frühzeitig Hilfe in Anspruch genommen werden, um sich vor Folgeabmahnungen zu schützen.

Anwaltliche Hilfe sollte in Anspruch genommen werden

12.200 Personen haben sich 2014 durch einen Anwalt vertreten lassen. Führt man sich vor Augen, dass an die 75.000 Personen eine Abmahnung erhalten haben, ist die Zahl der Hilfesuchenden vergleichsweise gering.
Dabei ist es für abgemahnte Personen sinnvoll, sich anwaltlich helfen zu lassen, um sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. Anwaltliche Gebühren sind in aller Regel deutlich unter den geforderten Summen der Abmahn-Anwälte angesiedelt. Eine Unterlassungserklärung sollte dringend von einem Rechtsanwalt  formuliert werden. Zudem beziehen sich- was wir im Übrigen sehr begrüßen- die Gerichte in letzter Zeit in ihren Filesharing-Urteilen auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Danach ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Zahlreiche Urteile gingen in jüngster Zeit unter Bezugnahme auf das Bearshare-Urteil zugunsten unserer Mandanten aus. Bevor Betroffene die sehr hohen Abmahnsummen zahlen, sollte zunächst eine Beratung bei einem Rechtsanwalt eingeholt werden.

Fazit

Auch 2015 werden wieder Tausende von Abmahnungen versendet werden. Die Kanzleien mahnen weiterhin in großem Umfang ab und die Forderungen sind im Verhältnis zu den vorherigen Jahren sogar nochmals gestiegen. Besonders kritisch sind Internetseiten wie "Popcorn Time". Hier wird der Stream vom Empfänger gleichzeitig angesehen und anderen zur Verfügung gestellt. Nahezu jede zweite Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist auf ein Vergehen bei "Popcorn Time" zurückzuführen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere kostenfreie Hotline wenden, um eine fundierte und ausführliche Erstberatung zu erhalten.

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