Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Was tun?

 Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Was tun?
22.02.2015202 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag eines Rechteinhabers erhalten? Sie sollten binnen extrem knapper Fristen eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung an die Kanzlei leisten?

Eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Waldorf Frommer Abmahnung machen. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 8 Jahren unter anderem Betroffenen bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

Weitere Informationen zur Abmahnung Urheberrechtsverletzung finden Sie unter

www.abmahnberatung24.de