Popcorn Time Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer im Auftrag der Rechteinhaber erhalten?

Popcorn Time Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer im Auftrag der Rechteinhaber erhalten?
20.01.2015569 Mal gelesen
Popcorn Time Nutzer müssen mit einer Abmahnung wegen Filesharing rechnen. Sehen auch Sie sich bei Popcorn Time aktuelle Filme oder Serien an? Wissen Sie eigentlich, dass Sie damit eine Urheberrechtsverletzung gegeben?

Die meisten Popcorn Time Nutzer haben nichts Böses im Sinn, wenn Sie sich z.B. abends mit Ihren Freunden einen aktuellen Film über Popcorn Time ansehen.

Wer sich jedoch bei Popcorn Time Filme, Serien etc. ansieht, der muss beispielsweise mit einer Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer rechnen. Dies ist eine der Kanzleien, welche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Rechteinhaber (Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft oder die Universum Film GmbH) aussprechen.

Über Bittorrent können bei Popcorn Time aktuelle Serien und Filme illegal gestreamt werden. Sie können per Stream den Film sehen, stellen diesen jedoch auch anderen wiederum zur Verfügung. Und genau dies ist das Problem. Sicherlich will kein Popcorn Time Nutzer vorsätzlich Urheberrechtsverletzungen begehen, weil er anderen Schaden möchte. Sie meisten wissen schlichtweg nicht, dass sie aus rechtlicher Sicht eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Wenn Sie sich einen Film bei Popcorn Time per Stream ansehen, dann laden Sie den Film auch automatisch bei Bittorrent hoch. Es kommt nicht darauf an, ob Sie dies wussten oder nicht, denn die Haftung für Urheberrechtsverletzungen ist nicht von einem Verschulden anhängig (sog. verschuldensunabhängige Haftung).

Abmahnung Popcorn Time erhalten?

Wer Popcorn Time nutzt, dem droht eine Abmahnung wegen Filesharing.Sie wurden abgemahnt?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Abmahnung machen. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie mir Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Ich prüfe Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufe Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen. Alternativ sende ich Ihnen auch gern meine Einschätzung per E-Mail zu. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch bzw. meine Einschätzung per E-Mail dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach meiner Einschätzung wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist.


Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 8 Jahren unter anderem Betroffenen bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

Weitere Informationen zur Abmahnung Urheberrechtsverletzung finden Sie unter

www.abmahnberatung24.de