Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer: Die Bestimmung - Tele München, Das Schicksal ist ein mieser Verräter - Twentieth Century, Supernatural

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer: Die Bestimmung - Tele München, Das Schicksal ist ein mieser Verräter - Twentieth Century, Supernatural
10.12.2014370 Mal gelesen
Informationen und Hilfestellungen zu den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Aktuell verfolgte Titel: Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH (Titel: Das Schicksal ist ein mieser Verräter), der Warner Bros. Entertainment GmbH (Titel: Supernatural (Serie), Die Bestimmung

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt wieder Abmahnungen im Auftrag Ihrer Mandanten. Aktuelle liegen hier Schreiben vor, die Auftrag der  Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH (Titel: Das Schicksal ist ein mieser Verräter), der Warner Bros. Entertainment GmbH (Titel: Supernatural (Serie)) und der Tele München Gruppe (Titel: Die Bestimmung - The Divergent) versendet worden sind.  

Aus meiner Erfahrung weiss ich, dass die folgenden Fehler häufig vorkommen:

1. Einen anonymen Rat aus einem Forum befolgen und eine vorab erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben ohne sich weiter zur Sache einzulassen.

Folge:  In diesem Fall greift die vom  Bundesgerichtshof festgestellte "tatsächliche Vermutung". Damit haftet der Anschlussinhaber als Täter. Im Falle einer Klage wird das Gericht der Forderung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgeben.

2. Nicht auf die Abmahnung reagieren (keine Unterlassungserklärung, keine Einlassung gegenüber der Gegenseite).

Folge: Die vom Bundesgerichtshof festgestellte "tatsächliche Vermutung" greift ein. Der Anschlussinhaber haftet als Täter. Im Falle einer Klage wird das Gericht der Forderung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgeben. Da der Unterlassungsanspruch nicht durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt worden ist, sind die Prozesskosten wesentlich teuerer geworden.

3. Eine unbedachte Einlassung an die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte schicken. Aus der Einlassung ergibt sich eine Haftungsgrundlage.

Folge: Der Abgemahnte haftet auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten des jeweiligen Rechteinhabers und auf Unterlassung. Unter Umständen ist der Anschlussinhaber als Mittäter zu betrachten und haftet aus diesem Grund "wie ein Täter".

Mehr Infos zu Abmahnung Waldorf Frommer

Eine Abmahnung wegen einer Verletzung von Urheberrechten kann sich auf ganz unterschiedliche Dinge beziehen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer sind für zahlreiche Rechteinhaber tätig. Neben den bereits genannten Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Studiocanal GmbH, Universum Film GmbH oder die Tele München Gruppe werden auch Inhaber von Bildrechten, wie die Stockfood GmbH und die Getty Images vertreten.

 Die Funktionsweise von Peer-2-Peer-Netzwerken

Bei Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing- oder Peer-to-Peer-Netzwerken, umgangssprachlich auch als Tauschbörsen bezeichnet, wird ein Werk nicht nur heruntergeladen (Download), sondern im Rahmen eines solchen Netzwerks auch im Internet an die anderen Nutzer der Tauschbörse verbreitet. Dazu benötigt der Teilnehmer eines solchen Netzwerks einen entsprechenden Client. Neben der Ursprungssoftware "BitTorrent" gibt es zahlreiche weitere Clients, die das BitTorrent-Protokoll unterstützen, beispielsweise "µTorrent", "Vuze"oder "BitThief". BitTorrent-Clients existieren für sämtliche Betriebssysteme wie Windows, Linux und MacOS. "µTorrent" existiert sogar in einer Version für das Android Betriebssystem. Der Client "Transmission" ist auf so gut wie jeder Plattform verwendbar. Es existieren Portierungen für iOS, Unix und BeOS. Teilweise sind entsprechende BitTorrent-Clients auch in Download-Managern enthalten.

Jeder Nutzer, der einen Client installiert hat, der das BitTorrent-Protokoll unterstützt, kann Dateien im Verzeichnis des Clients ablegen und so zur Weitergabe an andere Nutzer freigeben. Die PCs der Nutzer, die Interesse an der gleichen Datei haben, stellen dann untereinander Verbindungen her. Der (erste) Rechner auf dem sich die vollständige Datei befindet (Seeder) beginnt dann die Datei auf die anderen Rechner zu übertragen. Diese anderen Rechner können wiederum Verbindungen untereinander herstellen um Dateiteile auszutauschen, die auf dem jeweiligen Client noch nicht vorhanden sind.

Häufigste Quelle für rechtswidrige Dateien mit Musik, Filmen oder Software sind einschlägige Portalseiten.

Rechtsverletzung

Die Rechtsverletzung liegt bei beiden Varianten regelmäßig darin, dass das Werk ohne die dazu erforderliche Erlaubnis anderen öffentlich zugänglich gemacht wird. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung hat vor einigen Jahren Eingang in den (nicht abschließenden) Katalog der denkbaren Nutzungsrechte des Urheberrechtsgesetzes gefunden und findet sich dort als § 19a UrhG. Das Recht hat zum Inhalt, dass ein Werk anderen zur Wahrnehmung angeboten wird. Es kommt daher nicht darauf an, ob eine Übertragung, bzw. Vervielfältigung des Werkes tatsächlich stattgefunden hat. Entscheidend ist lediglich, dass für Dritte die Möglichkeit bestanden hat, dass Werk wahrzunehmen.

Die Kanzlei Waldorf-Frommer setzt zur Ermittlung der Nutzer von Filesharing-Netzwerken die Firma ipoque ein. Diese Firma sichert nach Darstellung der Kanzlei Waldorf Frommer den Datenverkehr rechtssicher zu Beweiszwecken. Aus der so ermittelten Rechtsverletzung erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer namens Ihrer Auftraggeber Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz.

Haftung

Wer eine urheberrechtlich geschützte Datei über ein Filesharing-Netzwerk verbreitet, ohne die dafür erforderlichen Rechte inne zu haben, haftet für diese Rechtsverletzung. Den Abmahnungen liegen aber Auskünfte über die Person des Anschlussinhabers zu Grunde, dieser muss nicht notwendig derjenige sein, der die Rechtsverletzung begangen hat. Unter welchen Bedingungen der Anschlussinhaber für die Handlungen eines Dritten verantwortlich ist, ist in zahlreichen Konstellationen noch nicht höchstrichterlich geklärt. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit dem Titel  "Sommer unseres Lebens" wurde im Jahr 2010 (Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08) entschieden, dass den Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast trifft, wenn er behauptet, er habe die Rechtsverletzung nicht selbst begangen. Für die Handlungen eines Dritten haftet der Anschlussinhaber, wenn er sein WLAN nicht oder unzureichend sichert. Unzureichend gesichert ist ein WLAN jedenfalls, wenn es zum Zeitpunkt der Einrichtung des WLANs nicht mit den zum Installationszeitpunkt üblichen Sicherheitsstandards gesichert worden ist. 2012 hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung mit dem Titel "Morpheus" (Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12) entschieden, dass die Eltern nicht für die Rechtsverletzungen ihres minderjährigen Kindes haften müssen, wenn das Kind zuvor von den Eltern belehrt worden ist und über eine entsprechende Einsichtsfähigkeit verfügt. Dabei ist zu beachten, dass das Kind für die von ihm begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich bleibt, auch und gerade wenn die Eltern nicht haften.

"Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 12 und 13 - Sommer unseres Lebens) oder - wie hier - bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (BGH, GRUR 2013, 511 Rn. 33 f. - Morpheus)."

Was soll man tun, wenn man von Waldorf Frommer abgemahnt wurde ?

Neben den beiden eben exemplarisch dargestellten Fallvarianten existieren noch zahlreiche weitere mögliche Konstellationen. Für das Vorgehen im Einzelfall gilt es eine Abwägung zwischen dem individuellen Haftungsrisiko, der Risikobereitschaft des Mandanten und den Kostenrisiken zu finden. Je nach dem empfiehlt sich meist die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Aber Vorsicht ! Eine Unterlassungserklärung bindet Sie ein Leben lang. Häufig sind noch Anpassungen zu ihren Gunsten möglich. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte einem versierten Rechtsanwalt überlassen werden. Ob ein Vergleich angestrebt werden soll oder ob die Forderung zurückgewiesen werden sollte, sollten Sie von einem ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts beurteilen lassen.

Mehr Informationen und die Möglichkeit zum Kontakt mit mir finden Sie hier.

Meine Internetseite mit nützlichen Informationen hier.

Mehr Informationen zu Filesharing Abmahnungen finden Sie hier.