Abmahnung von Sasse & Partner – „Sabotage“

Abmahnung von Sasse & Partner – „Sabotage“
20.11.2014235 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner im Namen der Splendid Film GmbH Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Sabotage“ ab.

Die Betroffenen sollen mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (kurz: p2p) anderen Nutzern den US-amerikanischen Actionfilm mit Arnold Schwarzenegger in der Hauptrolle zum Download angeboten haben. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird das Werk ohne die erforderliche Zustimmung der Rechteinhaberin, der Splendid Film GmbH, öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung machen die Anwälte von Sasse & Partner (http://www.wvr-law.de/abmahnung-sasse-partner) Unterlassungs-, sowie Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Der Unterlassungsanspruch bezieht sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben meist beigefügt ist. Regelmäßig ist sie zu weitgehend und sollte daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgeändert (modifiziert) werden. In vielen Internetforen finden sich Muster einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung. Solche Vorlagen sollten jedoch keinesfalls verwendet werden, da sie meist von Laien abgefasst wurden und daher ungenau sein können. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann vor Gericht zu der völligen Wertlosigkeit der Erklärung führen. Zudem kann nur eine einzelfallgerechte Erklärung ein gerichtliches Verfahren verhindern.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Folgende Handlungsempfehlungen sind Ihnen ans Herz zu legen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Sasse & Partner erhalten haben: 

  1. Nicht voreilig zahlen und nichts unterschreiben!
  2. Keinen Kontakt zu Sasse & Partner aufnehmen!
  3. Rechtsanwalt aufsuchen!
  4. Frist wahren!

Ein Handeln innerhalb der Frist ist empfehlenswert, da Sie sich sonst der Gefahr aussetzen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden und sollte aus diesem Grund verhindert werden. Sie sollten deshalb zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Kein Kontakt sollte mit der Gegenseite aufgenommen werden. Jede Ihrer Aussagen kann gegen Sie verwendet werden und es ist möglich, dass bei einem Telefonat probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass ein Vorgehen gegen die Abmahnung sinnlos wäre.

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner für die Spelndid Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Sabotage“ erhalten, so melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 030 965 35 855 oder wenn Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!