Train Simulator 2015 – Nimrod Abmahnung für Aerosoft – Was tun?

Train Simulator 2015 – Nimrod Abmahnung für Aerosoft – Was tun?
19.11.2014463 Mal gelesen
Sie haben eine Nimrod Abmahnung wegen Train Simulator erhalten? Man wirft Ihnen vor, das Spiel Trainsimulator 2015 (Train Simulator 2015 oder TS 2015) illegal in einer Internettauschbörse illegal verbreitet zu haben?

Die Nimrod Rechtsanwälte vertreten neuerdings auch die Aerosoft GmbH, die bereits ebenso durch die Kanzlei Daniel Sebastian bei Abmahnungen vertreten wurde.

Nimrod Abmahnung für Aerosoft GmbH wegen TS 2015 - kein Betrug oder Abzocke

Der Train Simulator 2014 wird aller Voraussicht wieder ein großer Erfolg werden. Entsprechend groß ist das Interesser an dem PC-Spiel in Internettauschbörsen. Das illegale Verbreiten des Spiels in Filesharing-Netzwerken führt oft zu Abmahnungen von Nimrod, in denen von den Betroffenen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schadenersatz von € 850,00 gefordert wird.

Beachten Sie, dass Kinder aus Scham oft nicht zugeben, das Spiel Train Simulator 2015 im Internet heruntergeladen und dabei (eventuell unwissentlich) angeboten zu haben. Die Tatsache, dass das Kind das Spiel kennt oder sogar gekauft hat ist immer ein starkes Indiz, dass das Kind auch der Verletzer der Urheberrechte war. Das Kind selbst kann ab 7 Jahren haften, so dass es keinen Sinn macht, Nimrod mitzuteilen, dass das Kind der Täter war.

Unterlassungsanspruch durch modifizierte Unterlassungserklärung erfüllen?

Die Forderung in der Nimrod Abmahnung nach Unterlassung sollten Sie als Abgemahnter nur dann erfüllen, wenn Sie auch als Täter oder Störer haften.

Der Bundesgerichtshof hat in 2 richtungsweisenden Urteilen klargestellt, dass die Störerhaftung bei minderjährigen und volljährigen Familienmitgliedern unter bestimmten Umständen entfallen kann. Ebenso kann die Störerhaftung entfallen, wenn Mitbewohner, Besucher oder z. B. Mieter die Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Praxistipp: In jedem Fall ist zu prüfen, ob der Anschlussinhaber bezüglich des Täters Pflichten verletzt hat. Wenn ja, sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wenn nein und eine Störerhaftung ausscheidet, sollte man tunlichst keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, denn diese gilt schließlich lebenslang und kann bei Verstößen zu immensen Vertragsstrafen führen.

Keine Experimente – Lieber gleich zum erfahrenen Anwalt

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet. 

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