Abmahnung Daniel Sebastian - € 700,00 - So reagieren Sie richtig

Abmahnung Daniel Sebastian - € 700,00 - So reagieren Sie richtig
21.06.2014371 Mal gelesen
Sie haben eine Daniel Sebastian Abmahnung wegen des Anbietens eines Flugsimulations-PC Spiels der Aerosoft GmbH in einer Internettauschbörsen erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert eine strafgesicherte Unterlassungserklärung und € 700,00 Schadensersatz für das illegale Angebot des PC-Spiels? Diese Forderungen sind in vielen Fällen unwirksam.

Abmahnung Daniel Sebastian - € 700,00 - So reagieren Sie richtig

Sie haben eine Daniel Sebastian Abmahnung wegen des Anbietens eines Flugsimulations-PC Spiels der Aerosoft GmbH in einer Internettauschbörsen erhalten?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert eine strafgesicherte Unterlassungserklärung und € 700,00 Schadensersatz für das illegale Angebot des PC-Spiels? Diese Forderungen sind in vielen Fällen unwirksam.

Nicht unterschreiben – Nicht bezahlen

Sie können Abmahnanwälten und deren Auftraggebern keinen größeren Gefallen tun, als eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Diese stellt einen lebenslang gültigen Vertrag dar, der bei einem erneuten Upload eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 pro Verstoß auslösen kann. In vielen Fällen hat die Aerosoft GmbH jedoch überhaupt keinen Anspruch auf eine solche Unterlassungserklärung.

Der Bundesgerichtshof hat eindeutig entschieden, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich z. B. nicht für volljährige Kinder haftet. Die Haftung für minderjährige Kinder entfällt ebenso in den Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Kindern das Filesharing verboten hat und diese einsichtsfähig waren.

Sollten also volljährige Kinder im Haushalt das PC-Spiel über die Internettauschbörse angeboten haben, ist der Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer verantwortlich. Er muss dann bei der Daniel Sebastian Abmahnung weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas an die Aerosoft GmbH bezahlen.

Bezahlen Sie niemals € 150,00 an Daniel Sebastian

Die Aussage mancher Rechtsanwälte, Abgemahnte sollten bei einer Filesharing-Abmahnung € 150,00 an die Gegenseite bezahlen, ist haarsträubend falsch. Wer € 700,00 fordert, wird sich niemals mit € 150,00 zufrieden geben. Im Gegenteil. Wer € 150,00 oder andere Beträge bezahlt, hat die Schuld eingestanden und hat dann keine Chance mehr, sich vor Gericht gegen die Forderung zu wehren.

Machen Sie keine Experimente und lassen Sie von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. genau prüfen, ob Sie haften, also eine modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt abgeben müssen. Wenn nicht, so haben Sie die besten Chancen, nichts bezahlen zu müssen und später auch nicht verklagt zu werden.

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Er hat Erfahrung mit über 17.000 Filesharing Abmahnungen und weiß, was zu tun ist. Gerne können Sie sein kostenloses Erstgespräch von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de

Die Anwaltskanzlei Hechler bietet Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen 
  • Bundesweite Vertretung
  • Faire Pauschalpreise