alte Widerrufsbelehrung Abmahnung CODE.AG GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei H-G.H, Rechtsanwalt Matthias Husslein

alte Widerrufsbelehrung Abmahnung CODE.AG GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei H-G.H, Rechtsanwalt Matthias Husslein
20.06.2014551 Mal gelesen
Mit Schreiben vom 16.6.2014 ließ die CODE.AG GmbH vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei H-G.H, Rechtsanwalt Matthias Husslein, eine Abmahnung wegen Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung aussprechen. Vorsicht vor der vorformulierten Unterlassungserklärung! Diese ist viel zu weitgehend!

Die CODE.AG GmbH vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei H-G.H, Rechtsanwalt Matthias Husslein, fordert in Ihrem Abmahnschreiben Rechtsanwaltsgebühren nach einem Wert aus 3.500 EUR, mithin "nur" 347,60 EUR.

Lassen Sie sich wegen dieser reletiv geringen Kosten bitte nicht einfach dazu hinreißen, voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Abgemahnte soll sich verpflichten, es zu unterlassen, "eine nicht aktuelle und somit nicht rechtswirksame Widerrufsbelehrung zu benutzen".

Bitte unterschreiben Sie eine derartige Erklärung niemals ohne nähere Prüfung! Die Erklärung ist extrem gefährlich, weil Sie sehr weit gefasst ist.


Eine Abmahnung  sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und die Sache nicht selbst regeln. Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999.

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  • gratis Erstgespräch, kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail
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Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung.de