Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Abmahnungen im Mai 2014

Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Abmahnungen im Mai 2014
03.06.2014388 Mal gelesen
24: Live Another Day, Rio 2 - Dschungelfieber, Family Guy Staffel 13, The Counselor, Modern Family Staffel 5, Das erstaunliche Leben des Walter Mitty, How I Met YouR Mother Staffel 9, Die Simpsons Staffel 25, Der Hobbit: Eine unerwartete Reise, Der Hobbit: Smaugs Einöde, Gravity, Rush, Nymphomaniac

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen nach wie vor zahlreiche Filesharing Abmahnungen für verschiedene Rechteinhaber aus. Das in Klammern genannte Datum ist das Datum, welches das mir vorliegende Abmahnschreiben ausweist. Hier ein kleiner Auszug akuteller Waldorf Frommer Abmahnungen:

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

  • 24: Live Another Day (28.5.2014)
  • Rio 2 - Dschungelfieber (27.5.2014)
  • Family Guy Staffel 13 (26.5.2014)
  • The Counselor (28.5.2014)
  • Modern Family Staffel 5 (26.5.2014)
  • Das erstaunliche Leben des Walter Mitty(27.5.2014)
  • How I Met YouR Mother Staffel 9 (27.5.2014)
  • Die Simpsons Staffel 25 (28.5.2014)

Warner Bros. Entertainment GmbH

  • Der Hobbit: Eine unerwartete Reise (30.5.2014)
  • Der Hobbit: Smaugs Einöde (30.5.2014)
  • Gravity (30.5.2014)



Universum Film GmbH

  • Rush (30.5.2014)



Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft

  • Nymphomaniac 1 (30.5.2014)

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Abmahnung machen. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Rechtsanwalt Gerstel prüft Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und ruft Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen seine Einschätzung dazu mitzuteilen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach dem geführten Gespräch wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist. Selbstverständlich nenne ich Ihnen auch mein Beratungshonorar im Falle einer Vertretung. In den meisten Abmahnfällen vereinbare ich ein pauschales Honorar mit Ihnen. Die anfallenden Kosten stehen daher von Anfang an fest. Weitere Kosten, als die Ihnen genannten, entstehen nicht. Rechtsanwalt Gerstel klärt Sie stets über die anfallenden Kosten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie ihn beauftragen möchten oder nicht. 

Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 8 Jahren unter anderem Betroffenen bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

Weitere Informationen zur Abmahnung Urheberrechtsverletzung finden Sie unter www.abmahnung.de