Abmahnung R.E.D. 2 (Film) | Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Abmahnung R.E.D. 2 (Film) | Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
17.04.2014229 Mal gelesen
Der Film R.E.D. 2 ist Gegenstand einer Abmahnung vom 10.04.2014 der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft. Filme wie R.E.D. 2 sind Gegenstand von Filesharing Abmahnungen.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und die Sache nicht selbst regeln. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999.

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Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung.de