Abmahnung jetzt auch wegen fehlendem Impressum bei XING?

Abmahnung jetzt auch wegen fehlendem Impressum bei XING?
11.04.2014411 Mal gelesen
Meldungen anderer Kollegen zufolge soll es nunmehr auch erste Abmahnungen im Bereich fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben bzgl. des sozialen Adressverzeichnisses XING geben.

Meldungen anderer Kollegen zufolge soll es nunmehr auch erste Abmahnungen im Bereich fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben bzgl. des sozialen Adressverzeichnisses XING geben.

Dabei geht der abmahnende Kollege davon aus, dass sich die Pflicht zur Vorhaltung eines entsprechenden Impressums aus § 5 TMG ergebe und bezieht sich insbesondere auf eine Entscheidung des LG Aschaffenburg (Az. 2 HK O 54/11) sowie ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.08.2013 (Az. I-20 U 75/13), welche sich u.a. mit der Frage hinreichender Impressumsangaben auf Facebook zu befassen hatten.

Wer demzufolge keinerlei Impressum auf seinem XING-Profil vorhält, verhalte sich wettbewerbswidrig und verstoße somit gegen §§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 11 UWG, so der abmahnende Kollege, weshalb ihm ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, 3 S. 1 UWG zustehen würde.

Der abmahnenden Kollege verlangt zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit welcher sich der Betroffene für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungserklärung ebenfalls zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten soll.

Empfehlung:

Wie immer gilt auch in diesem Fall die dringende Empfehlung, unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe 

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben, zumal die Rechtslage trotz der angeführten Rechtsprechung keinesfalls abschließend (höchstrichterlich) entschieden wurde. Auch in diesem Fall gilt, dass eine Unterlassungserklärung grundsätzlich dem Einzelfall angepasst werden kann (sog. modifizierte Unterlassungserklärung).

Sollten Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.