Abmahnung NIMROD iAd. astragon Software GmbH - Farming Simulator 2013

Abmahnung NIMROD iAd. astragon Software GmbH - Farming Simulator 2013
05.07.2013354 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei NIMROD - Rechtsanwälte Bockslaff, Scheffen - mahnen weiter im Auftrag der astragon Software GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter PC-Spiele in P2P-Netzwerken ab. Aktuell geht es um das Spiel FARMING SIMULATOR 2013.

Wie auch sonst bei Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Nimrod ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, als auch die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 850,00 EUR.

 Nicht Unterschreiben!!

Den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Bockslaff, Scheffen (Rechtsanwaltskanzlei NIMROD) sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier zugunsten der astragon SoftwareGmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Ggf. kann es erforderlich sein, sich auch im Vorfeld gegen weitere Abmahnschreiben anderer Kanzleien bzw. anderer Rechteinhaber zu schützen. Wer also neben dem Spiel FARMING Simulator 2013 noch andere Spiele geladen haben sollte, kann sich durch sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegen weitere kostspielige Abmahnungen schützen.

Nicht ungeprüft bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von 850,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Sollte die Abmahnung gegen Sie ganz oder teilweise unberechtigt sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich nicht nur gegen die Abmahnung zu verteidigen, sondern aktiv den "Angriff" über zu gehen mit Hilfe einer sog. negative Feststellungsklage. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Ob die Ansprüche zukünftig - nach Verkündung des Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken - überhaupt noch in der bisherigen Form Bestand haben, bleibt abzuwarten. Jedenfalls dürfte aber der sog. fliegende Gerichtsstand in Filesharing-Fällen Geschichte sein. Die Rechtsanwälte NIMROD werden also, wie alle anderen auch, zukünftig auf die aus unseren Sicht schon immer rechtsmissbräuchliche, freie Wahl des Gerichtsstandes verzichten müssen.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Nimdor, Rechtsanwälte Bockslaff, Scheffen im Auftrag der astragon Software  GmbH aufgrund des angeblichen Uploads des PC-Spiels FARMING SIMULATOR 2013 betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne. Der telefonische Erstkontakt ist bei uns immer kostenfrei.

Sievers & Collegen
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