Eine neue Abmahnwelle verunsichert Verkäufer von Ed Hardy Produkten derzeit auf Ebay. Dabei erhalten Verkäufer von Ed Hardy Produkten Post von einer Anwaltskanzlei. Das besondere an diesen Abmahnungen ist, dass die Abmahnungen sich auf einen Verstoß gegen das Urhebergesetz stützen. Den Verkäufern wird vorgeworfen, gefälschte Ware zum Verkauf angeboten zu haben und dafür eine vierstellige Rechnung gestellt
Pikant ist allerdings, dass der Vorwurf der Rechtsverletzung dabei maßgeblich auf einer Analyse des eingestellten Produktfotos gründet. Ein Nachweis, dass es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverstoss gehandelt hat, ist also schwer möglich. Es erscheint denkbar, dass eine unberechtigte Abmahnung als Persönlichkeitsrechtsverstoss gewertet werden kann. Nach Ansicht des Verfassers ist daher zu prüfen, ob in solchen Fällen nicht Schmerzensgeldansprüche wegen einer unberechtigten Abmahnung geltend gemacht werden können.
Weiterführende Informationen wegen Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen finden Sie auf www.dr-wachs.de