Abmahnung Body Point Products GmbH durch Sandhage Rechtsanwälte

Abmahnung
16.04.2013418 Mal gelesen
Die Düsseldorfer Firma Body Point Products GmbH lässt ebenfalls durch die Sandhage Rechtsanwälte abmahnen.

Rechtsanwalt Gereon Sandhage von der Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte tritt aktuell einmal mehr in den Mittelpunkt wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Diesmal sprechen die Sandhage Rechtsanwälte eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Düsseldorfer Firma Body Point Products GmbH aus.

Rechtsanwalt Gereon Sandhage erklärt dem Empfänger der Abmahnung zunächst, dass die Firma body point products GmbH Kosmetikprodukte, wie zum Beispiel Tages- und Nachtpflege, Body-Lotion und Pflegecreme für Lippen und Augen, an Letztverbraucher verkaufe.

Wie es den Abmahngepflogenheiten der Kanzlei Sandhage entspricht, lässt auch die Firma Body Point Products GmbH eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei eBay durch Rechtsanwalt Sandhage beanstanden.

Die Abmahnung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist ein Dauerklassiker und kann naturgemäß dazu führen, dass mit Hilfe einer Textbausteinabmahnung massenhaft angebliche Mitbewerber/Konkurrenten standardisiert abgemahnt werden können. Die Sandhage Rechtsanwälte haben sich jedenfalls in der Vergangenheit scheinbar darauf spezialisiert, eine Vielzahl von eBay-Händlern wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abzumahnen und zwar ungeachtet etwaig weiterer Wettbewerbsverstöße (die eben nicht standardisiert abgemahnt werden können), sodass es nicht verwundert, dass die Body Point Products GmbH jetzt in die gleichen Fußstapfen tritt.

Mit der Abmahnung fordern die Sandhage Rechtsanwälte anschließend dazu auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Body Point Products GmbH abzugeben.

Weiter wird Ersatz der angeblich entstandenen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € verlangt.

Aufgrund der bisherigen Abmahnpraxis der Sandhage Rechtsanwälte ist davon auszugehen, dass weitere Abmahnungen ausgesprochen worden sind, sodass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Body Point Products GmbH, vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Sandhage, erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, nicht übereilt oder unüberlegt zu handeln.

Dies gilt schon deshalb, weil die Firma Body Point Products GmbH in keinem Falle einen Anspruch dahingehend hat, dass ausschließlich die mit der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Die insoweit gegenteiligen Ausführungen von Rechtsanwalt Sandhage in der Abmahnung sind daher schlicht falsch und irreführend.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist zwar im Wettbewerbsrecht durchaus üblich, sie beinhaltet aber dennoch erhebliche Gefahren und Risiken. Mit ihr willigt der Empfänger der Abmahnung nämlich ein, auf weitere Wettbewerbsverstöße zu verzichten. Diese Willensäußerung lässt somit einen Vertrag entstehen, der eine lebenslange Gültigkeit besitzt. Die Folge eines Verstoßes ist jedoch empfindlich, weil sodann erhebliche Vertragsstrafenforderungen (in Höhe mehrerer tausend Euro je Verstoß) durch den Abmahner verlangt werden können.

Vor dem Hintergrund der lebenslänglichen Gültigkeit ist eine weitere Abmahnung nach Jahren oder gar Jahrzehnten daher nicht unwahrscheinlich.

Lassen Sie deshalb durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, ob und in welchem Umfang die Abmahnung Bestand hat, sodass anschließend erörtert werden kann, welche Möglichkeiten zu Ihren Gunsten bestehen.

Durch eine fachgerechte Prüfung der Abmahnung kann zudem sichergestellt werden, dass Sie keinerlei unnötige Risiken eingehen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die lebenslängliche Gültigkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, bei der ein Verstoß zu ganz erheblichen und zum Teil auch existenziellen Vertragsstrafenforderungen führen kann.

Über Neuigkeiten zu den Abmahnungen der Firma Body Point Products GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sandhage, berichten wir auf unserer Internetseite

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung-wettbewerbsrecht/abmahnung-body-point-products-gmbh.html

Dort können Sie sich mit Ihren Erfahrungen und Meinungen aktiv mit anderen Betroffenen und Interessenten austauschen.

Natürlich stehen auch wir Ihnen für Rückfragen persönlich oder telefonisch gern zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an....


Ihr
Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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