Abmahnung Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth

Abmahnung
15.03.2013639 Mal gelesen
Informationen zu den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Frau Bettina Meyer, Wulften, vertreten durch RA Helge Stackfleth - Massenabmahnung / Rechtsmissbrauch vermutet

In den vergangenen beiden Tagen erreichten uns mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Frau Bettina Meyer, Wulften, jeweils durch ihren in Bad Lauterberg ansässigen Rechtsanwalt Helge Stackfleth gegenüber eBay-Händler hat aussprechen lassen.

Mit jeder Abmahnung lässt Frau Bettina Meyer die angeblich fehlende/fehlerhafte Grundpreisangabe beanstanden. Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Frau Bettina Meyer fordert Rechtsanwalt Helge Stackfleth auch die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000 €.

Die durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth verfassten Abmahnungen werfen allerdings vielerlei Fragen auf. In einigen Fällen war bereits der mit der Abmahnung behauptete Wettbewerbsverstoß hoch streitig – hierbei stellte sich insbesondere die Frage, ob der Grundpreis überhaupt anzugeben war.

Allerdings wirft auch die gemutmaßte Massenabmahnwelle der Frau Bettina Meyer eine Vielzahl von Fragen auf. Allein die Frequenz, in der uns Betroffene Abmahnungen vorlegen sowie die Dichte der Aktenzeichen von RA Stackfleth, lassen darauf schließen, dass Frau Bettina Meyer sowie Rechtsanwalt Helge Stackfleth innerhalb kürzester Zeit Abmahnungen in ganz erheblichem Ausmaß ausgesprochen haben müssen. Diese Erfahrung decken sich insoweit auch mit weiteren Internetveröffentlichungen.

Es stellt sich daher nicht nur die Frage, ob die Abmahnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begründet sind. Vielmehr wird ebenfalls sorgfältig zu prüfen sein, ob nicht allein die Masse der Abmahnungen für einen Rechtsmissbrauch auf Seiten der Bettina Meyer und Rechtsanwalt Stackfleth spricht.

Empfänger einer Abmahnung sollten sich daher umgehend durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um so die erheblichen Risiken, die mit einer solchen Abmahnung sowie der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen, von vornherein zu vermeiden.

Weil wir davon ausgehen, dass wir noch länger mit den Abmahnungen der Frau Bettina Meyer, vertreten durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth, konfrontiert werden, halten wir natürlich auch Sie gern über Neuigkeiten auf unserer Internetseite

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung-wettbewerbsrecht/abmahnung-frau-bettina-meyer-rechtsanwalt-helge-stackfleth.html

auf dem Laufenden.

Ebenso stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an....

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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