Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt jetzt als bindhardt & lenz Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab

Abmahnung Filesharing
08.03.2013341 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der neu firmierten Anwaltskanzlei bindhardt & lenz Rechtsanwälte aus Butzbach bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Neuerdings mahnt die frühere AnwaltskanzleiBindhardt Fiedler Rixen Zerbe unter der Firmierung bindhardt & lenz ebenfalls im Bereich des Filesharings ab. Die Kanzlei hat ebenfalls die Anschrift gewechselt: Sie lautet jetzt: bindhardt & lenz Rechtsanwälte, Virginia Straße 24, 35510 Butzbach.

 

Die Kanzlei bindhardt & lenz Rechtsanwälte vertritt Rechteinhaber der Musik- und Filmindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.

 

Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,- € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 460 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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