Abmahnung DigiAds GmbH durch Rechtsanwälte Tietze & Collegen

Abmahnung
18.02.2013296 Mal gelesen
eBay-Händler aufgepasst: Unterlassungsforderungen in den Abmahnungen der DigiAds GmbH durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen unseres Erachtens deutlich zu weitgehend

In den vergangenen Tagen gingen uns vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu, die die Firma DigiAds GmbH, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main, vertreten durch die Geschäftsführerin Dorothee Berger, anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen, Frankfurt am Main, gegenüber eBay-Händlern hat aussprechen lassen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird jeweils zunächst erklärt, dass die Firma DigiAds GmbH auf der Internethandelsplattform eBay Produkte aus den Segmenten TV, EDV, Telekommunikation und Bildschirme anbiete. Anschließend wird dem Empfänger der Abmahnung der Firma DigiAds GmbH dargelegt, dass er dazu verpflichtet sei, bei Fernabsatzverträgen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorzuhalten. In diesem Zusammenhang werfen die Rechtsanwälte Tietze & Collegen dem Empfänger der Abmahnung dann vor, dass jedoch bloß eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet würde, die somit nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen genüge. Hierin sieht die Firma DigiAds GmbH eine Wettbewerbsverletzung, sodass die Rechtsanwälte Tietze & Collegen einen Unterlassungsanspruch gegenüber den Empfängern der Abmahnungen behaupten.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Rechtsanwälte Tietze & Collegen den jeweiligen Empfänger der Abmahnung dazu auf, den angeblichen Anspruch der Firma DigiAds GmbH auf Erstattung von Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren) in Höhe von 661,16 € anzuerkennen und diesen Betrag auszugleichen.

Mit der durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen vorgefertigten und der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung soll der Empfänger der Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zugunsten der Firma DigiAds GmbH versprechen, die zudem auch bei Zuwiderhandlungen durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Beauftragte oder Mitstörer als verwirkt gelten soll und zwar unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.

Sie halten diese Forderung für zu weit gehend?

Wir auch!

Aufgrund der damit einhergehenden Risiken sowie wegen der lebenslänglichen Gültigkeit eines solchen Unterlassungsvertrages können wir keinesfalls empfehlen, eine solch weitreichende Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma DigiAds GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen, erhalten haben, raten wir Ihnen dringend an, sich unverzüglich anwaltlicher Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht/gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwalt zu bedienen, um so die existenzgefährdenden Risiken von vornherein zu vermeiden.

Weitere Informationen zu der Abmahnung der Firma DigiAds GmbH, vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Tietze & Collegen, finden Sie auch auf unserer Internetseite unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-firma-digiads-gmbh.html

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung – rufen Sie uns einfach unverbindlich an....


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Anwaltskanzlei Weiß & Partner®
Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
73728 Esslingen

Telefon: 07 11 / 88 24 1006
Telefax: 07 11 / 88 24 1009

info@ratgeberrecht.eu

www.ratgeberrecht.eu
www.abmahnung-von.de