Abmahnung Munderloh für Erotikfilme

Abmahnung Munderloh für Erotikfilme
08.02.2013694 Mal gelesen
Abmahnanwalt Rainer Munderloh aus Norddeutschland versendet wieder einmal Abmahnungen wegen angeblichem Filesharing von Erotikfilmen.

Die für Abmahnungen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung bekannte Kanzlei Rainer Munderloh aus Oldenburg versendet aktuell (Stand: 8.2.2013) wieder Abmahnungen für verschiedene Rechteinhaber. Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, Erotikfilme wie vor allem den Titel "Extrem Pervers Nr. 1 - 18 Jahre und so verdorben (Junge Mädchen gefesselt und benutzt)" über so genannte Filesharing Systeme (P2P-Systeme) illegal heruntergeladen und anderen zum Download wieder angeboten zu haben. Munderloh vertritt dabei auch die Rechte einer französischen  Firma aus dem Bereich der Erotikbranche mit dem Namen TELSEV SARL, welche das Werk "La Bacheliere 37" ihr Eigen nennt. Beide Werke sind "Dauerbrenner" bei der Kanzlei Munderloh und werden schon seit Monaten immer wieder in Wellen abgemahnt.

Munderloh berechnet dabei den durch den Abgemahnten zu zahlenden Betrag auf stolze 1653,30 €, wobei er gnädigerweise bereit ist die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, sollte  weniger als die Hälfte nämlich 780 € gezahlt werden. Nebst dessen verlangt er die Abgabe einer so genannten Unterlassungserklärung.

In dem Schreiben fasst Munderloh dann Tabellarisch Zusammen, warum eine Abmahnung erfolgt ist:

Filmwerk:   Extrem Pervers .
Dateihash:   
Tauschbörse(Software):   eDonkey2000 (z.B. eMule .)
Zeitpunkt:   20.12.2012 um 23:34:11 Uhr
IP-Adresse:   xx.xx.xx.xx
Internet-Service-Provider:   Deutsche Telekom AG

Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Auch wenn eine solche Abmahnung durchaus bedrohlich wirken mag, versuchen Sie Ruhe zu bewahren und Handeln Sie nicht voreilig. Zahlen Sie insbesondere nicht die geforderten Beträge und Unterschreiben Sie nicht, bevor Sie nicht mit einem Anwalt darüber gesprochen haben. Wir haben viel Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Munderloh und bieten Ihnen gerne unser kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der unten angegebene Telefonnummer.

Jede Abmahnung muss ernst genommen werden!

Oft sind sich die Betroffenen keiner Schuld bewusst, und können sich nicht erklären, warum sie von der Abmahnkanzlei angeschrieben werden. Tatsächlich ist es so, dass aus verschiedenen Gründen Abmahnungen kommen können, ohne dass Sie dafür tatsächlich etwas können. Wir haben Ihnen in folgendem Artikel einmal zusammengefasst, was die unserer Erfahrung nachwahrscheinlichsten Ursachen für eine Abmahnung sind.:
http://www.abmahnhelfer.de/tauschborsen-benutze-ich-nicht-wurde-aber-abgemahnt-warum

Vorsicht Folgeabmahnungen drohen!

Gerade im Bereich der Erotikfilme, erleben wir immer wieder, dass nach der ersten Abmahnung die zweite gleich auf dem Fuße folgt. Dies liegt wohl daran, dass gerade Erotikfilme selten allein heruntergeladen werden sondern zumeist entweder verpackt in Archiven als Sammlung oder Als einzelner Filme. Bei Folgeabmahnungen drohen Ihnen natürlich auch weitere Kosten, die sie dringend versuchen sollten zu vermeiden. Hier helfen wir Ihnen gerne, die Lage einzuschätzen. Auf den folgenden Seiten haben wir einmal zusammengefasst, wann folge Abmahnungen besonders befürchten:
http://www.abmahnhelfer.de/konnen-noch-mehr-abmahnungen-kommen

Nutzen Sie gern unser  Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnr.: 030 96525-855

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team