Abmahnung der Amway GmbH wegen Internet-Verkauf

Abmahnung
23.01.2013538 Mal gelesen
Die Firma Amway GmbH geht gegen einen Vertragshändler wegen des angeblich unzulässigen Verkaufs von Amway-Produkten im Internet vor.

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Amway GmbH, Puchheim, vertreten durch die Anwaltskanzlei KWG Rechtsanwälte vor – die Abmahnung von Amway richtet sich gegen einen ihrer Geschäftspartner.

In dieser Abmahnung der Amway GmbH wird zunächst ausgeführt, dass die Firma seit 1975 auf dem Markt tätig sei und der Umsatz allein in Deutschland 91 Millionen Euro betrage.

Mit Abschluss des Partnervertrages habe sich der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, die Geschäftsbedingungen der Amway GmbH sowie deren Richtlinien einzuhalten. Aus diesem Geschäftsbedingungen würde hervorgehen, dass die Produkte der Amway GmbH - vorbehaltlich einer gesondert zu erteilenden Genehmigung - nicht öffentlich, zum Beispiel im Internet ausgestellt, angeboten oder verkauft werden dürfen.

Der Empfänger der Abmahnung würde hiergegen verstoßen, indem er auf der Internetplattform eBay Produkte der Marken, die von der Firma Amway GmbH vertrieben werden, zum Verkauf anbieten würde.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wegen der Verletzung des Partnerschaftsvertrages wird von den KWG Rechtsanwälten mit 15.000,00 € bewertet.

Weiter sei festgestellt worden, dass der Empfänger der Abmahnung nicht nur gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstoßen habe, sondern auch wettbewerbswidrig handeln würde. In diesem Zusammenhang mahnt die Firma Amway GmbH einen angeblichen Verstoß gegen die Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV) ab.

Den Streitwert für den angeblichen Wettbewerbsverstoß beziffern die Rechtsanwälte der Amway GmbH mit mindestens 15.000,00 €.

„Trotz der Vielzahl der Verstöße sowie dem Umstand, dass Verstöße gegen die Preisangabenverordnung auch mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden können und ein Verstoß gegen das UrhG auch strafrechtlich verfolgt werden kann, erfolgt die Bemessung des Streitwerts zurückhaltend“, so die Kanzlei der Amway GmbH in der uns vorliegenden Abmahnung.

Sodann lässt die Amway GmbH den Empfänger der Abmahnung dazu auffordern, die Verkaufstätigkeit im Internet zu beenden und hierüber Nachweis durch Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung zu erbringen.

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Alexander F. Bräuer
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