Abmahnung der Porsche AG wegen Markenrechten

Abmahnung
22.01.2013305 Mal gelesen
Der schwäbische Automobilhersteller Porsche geht wiederholt gegen Onlinehändler vor, die nichtlizenzierte Autoteile zum Kauf anbieten.

Bereits in der Vergangenheit gingen uns mehrfach markenrechtliche Abmahnungen der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu.

Auch aktuell liegt uns wieder eine derartige Abmahnung vor, in der die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG den Vertrieb von Felgen über die Internethandelsplattform eBay, die mit dem Porsche-Schriftzug und dem Porsche-Wappen gekennzeichnet und mit den Worten „Cayenne“ und „Panamera“ beschrieben worden sind, beanstanden.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die beanstandeten Felgen weder von der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG stammen würden noch mit ihrer Zustimmung hergestellt worden seien. Weiter wird dem Empfänger der Abmahnung erklärt, dass durch das Angebot und den Vertrieb von Waren mit dem Porsche-Schriftzug und dem Porsche-Wappen die Marken- und Firmenrechte der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verletzt würden, sodass der Anbieter dazu verpflichtet sei, diese Handlungen zu unterlassen.

Anschließend wird der abgemahnte eBay-Händler dazu aufgefordert, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG beigefügt, der unserer Ansicht nach allerdings zu weit gefasst ist.

Ebenso lässt die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in der Abmahnung mitteilen, dass der Empfänger der Abmahnung zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen dazu verpflichtet sei, der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG über die Geschäfte, die mit dem bezeichneten Produkten getätigt wurden, Auskunft zu geben und Rechnung zu legen. Der Abgemahnte wird daher unter anderem dazu aufgefordert, in zeitlich gegliederter Form Stückzahl, Zeitpunkt und Einnahmen jedes Verkaufsgeschäfts unter Angabe von Namen und Adresse der gewerblichen Abnehmer, der Gestehungskosten und Lieferanten anzugeben.

Zudem macht die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG einen Vernichtungsanspruch geltend. Zu diesem Zwecke wird der Empfänger der Abmahnung dazu aufgefordert, die in seinem Besitz befindlichen Waren zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben.

Zuletzt werden Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.980,40 € (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 130.000,00 € zuzüglich Auslagenpauschale) geltend gemacht.

Weitere und stets aktuelle Informationen finden Sie auch unter:

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-porsche-ag-porsche-schriftzug-dem-porsche-wappen.html

Sollten Sie eine Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, ggf. vertreten durch die Kanzlei Lichtenstein, Körner und Partner, erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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