Sandhage Rechtsanwälte nach Abmahnung zum Schadensersatz verurteilt

Gewerblicher Rechtsschutz
21.01.20132241 Mal gelesen
Wegen einer ihrer Massenabmahnungen sind Rechtsanwalt Gereon Sandhage sowie Rechtsanwältin Katrin Sandhage gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt worden.

Die Sandhage Rechtsanwälte, Berlin, haben in den vergangenen Jahren insbesondere unter eBay-Händlern Bekanntheit dadurch erlangt, dass sie im Namen unterschiedlicher Mandanten massenhaft Abmahnungen ausgesprochen haben und dabei zumeist standardisiert fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beanstandet haben. Neben Unterlassungserklärungen sind mit den Abmahnungen jeweils Abmahnkosten von überwiegend 651,80 ? von den Empfängern der Abmahnungen verlangt worden.  

In einem Fall sind nunmehr sowohl Rechtsanwalt Gereon Sandhage als auch Rechtsanwältin Katrin Sandhage persönlich sowie gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt worden.

Weil das der Schadensersatzklage vollumfänglich stattgebende Urteil noch nicht rechtskräftig ist (Stand: 21.01.2013), erfahren Sie die Hintergründe und Neuigkeiten auf unserer Internetseite unter

http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/rechtsanwaelte-sandhage-zum-schadensersatz-verurteilt.html

Bemerkenswert ist, dass sich die Rechtsanwälte Sandhage nach dem ersten Verhandlungstermin nebst Beweisaufnahme nicht mehr gegen die Vorwürfe einer vollmachts- und auftragslosen Abmahnung im Namen der Heike Schmidt verteidigt haben und dass sie auch nicht mehr zum Termin zur zweiten mündlichen Verhandlung nebst weiterer Beweisaufnahme erschienen sind.

Die Verurteilung durch das zuständige Amtsgericht erfolgte deshalb zwangsläufig durch Versäumnisurteil.

Weil ein Versäumnisurteil aber weder einen sog. Tatbestand noch Entscheidungsgründe enthält, könnte es sich womöglich auch um Taktik gehandelt haben, weil die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage vermutlich erahnt haben, zu welchem Ergebnis das urteilende Amtsgericht gekommen wäre, sofern sie sich weiter gegen die Klage verteidigt hätten.

So oder so: Damit hat unsere Mandantin weder irgendwelche Abmahnkosten an die Rechtsanwälte Sandhage zahlen müssen noch bleibt sie auf den Kosten, die zur Abwehr der Abmahnung angefallen sind, sitzen.
 
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht, können Sie hierüber gern auf unseren Internetseiten berichten.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an....


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Anwaltskanzlei Weiß & Partner®
Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
73728 Esslingen

Telefon: 07 11 / 88 24 1006
Telefax: 07 11 / 88 24 1009

info@ratgeberrecht.eu

www.ratgeberrecht.eu
www.abmahnung-von.de