Abmahnung Waldorf Frommer - Argo - Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung Filesharing
17.01.2013502 Mal gelesen
Abmahnung Waldorf Frommer - Argo - Warner Bros. Entertainment GmbH

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, den Film Argo unerlaubt in einer Filesharing-Börse zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassunserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 Euro gefordert. Der Betrag setzt sich wiederum aus 506,00 Euro Anwaltskosten nebst 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Argo gibt es unterschiedliche Möglichkeiten sich zur wehr zu setzen.

Diese sollte jedoch nicht im Alleingang vollzogen werden. Wer nicht angemessen und korrekt auf die Abmahnung reagiert und z.B. die Geldforderung grundlos verweigert, der muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Derzeit erreicht eine Vielzahl von Anfragen die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte. Hierin geht es um Abmahnfälle von vor bis zu drei Jahren, in denen die Abgemahnten lediglich eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, während die Geldzahlung nicht geleistet wurde. Die Kanzlei Waldorf Frommer geht auch gerichtlich gegen Abgemahnte vor, sollte diese nicht oder nicht hinreichend auf die Ansprüche reagieren.

Wie bereits angeführt ist die Forderung der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Argo zweigeteilt. Mittelpunkt der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Mit Abgabe einer srafbewehrten Unterlassungserklärung ist dieser erfüllt. Auch wenn in den meisten Fällen eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, bedeutet das nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte und von der Gegenseite verfasste Unterlassungserklärung verwendet werden muss. Die in den Abmahnung mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Wer hier unüberlegt unterschreibt, der hat hiernach keine Möglichkeiten mehr,  den zweiten Teil der Forderung anzugreifen. Neben dem Unterlassungsanspruch besteht in Folge einer Urheberrechtsverletzung ein gewisser Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung der angefallenen Kosten.

Dieser Geldbetrag, hier 956,00 Euro, muss kritisch hinterfragt werden. Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass eine argumentativ begründete Zurückweisung, zumindest in Teilen, gute Chancen hat.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Argo konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem ersten Telefonat berät Sie Dr. Wachs zu den Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechsanwälte

Abmahnung Waldorf Frommer - Argo - Warner Bros. Entertainment GmbH: Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, den Film Argo unerlaubt in einer Filesharing-Börse zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassunserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 Euro gefordert. Der Betrag setzt sich wiederum aus 506,00 Euro Anwaltskosten nebst 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Argo gibt es unterschiedliche Möglichkeiten sich zur wehr zu setzen. Diese sollte jedoch nicht im Alleingang vollzogen werden. Wer nicht angemessen und korrekt auf die Abmahnung reagiert und z.B. die Geldforderung grundlos verweigert, der muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Derzeit erreicht eine Vielzahl von Anfragen die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte. Hierin geht es um Abmahnfälle von vor bis zu drei Jahren, in denen die Abgemahnten lediglich eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, während die Geldzahlung nicht geleistet wurde.

 

Wie bereits angeführt ist die Forderung der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Argo zweigeteilt. Mittelpunkt der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Mit Abgabe einer srafbewehrten Unterlassungserklärung ist dieser erfüllt. Auch wenn in den meisten Fällen eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, bedeutet das nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte und von der Gegenseite verfasste Unterlassungserklärung verwendet werden muss. Die in den Abmahnung mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Wer hier unüberlegt unterschreibt, der hat hiernach keine Möglichkeiten mehr, den zweiten Teil der Forderung anzugreifen. Neben dem Unterlassungsanspruch besteht in Folge einer Urheberrechtsverletzung ein gewisser Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung der angefallenen Kosten.

 

Dieser Geldbetrag, hier 956,00 Euro, muss kritisch hinterfragt werden. Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass eine argumentativ begründete Zurückweisung, zumindest in Teilen, gute Chancen hat.

 

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Argo konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem ersten Telefonat berät Sie Dr. Wachs zu den Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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