Abmahnung Waldorf Frommer - Die Trauzeugen

Abmahnung Filesharing
06.11.2012532 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wird auch Ihnen vorgeworfen, den Film Die Trauzeugen unerlaubt im Internet angeboten zu haben?

Abmahnung Waldorf Frommer -  Die Trauzeugen: Uns erreichen täglich Anrufe von Internetanschlussinhabern, die mit solch einem Problem konfrontiert werden.  Die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Filmes Die Trauzeugen zu tun ist. Dieser Blogbeitrag bietet grundlegende Informationen zu der Abmahnung wegen des Filmes Die Trauzeugen.

Bevor es zu solch einer Abmahnung kommt, muss der Rechteinhaber - hier die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft - eine Ermittlungsfirma damit beauftragen in den bekannten Filesharingbörsen nach dem unerlaubten Download-Angebot des Filmes zu suchen. Dann muss es der Zufall so zusammenführen, dass während der Ermittlungszeit über einen Internetanschluss der Film Die Trauzeugen zum Download bereitgestellt wird. Diese Vorgehensweise ist durchaus nicht immer fehlerfrei. Gegenargumente anzubringen, die dieses beweisen ist für den Laien jedoch nur schwer machbar.

Wenn ausreichend Datenmaterial gesammelt ist, wird die Angelegenheit durch den Rechteinhaber an die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München übergeben. Diese spricht dann die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aus.
In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Filmes Die Trauzeugen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 956,00 Euro eingefordert. Auf die Forderung muss in jedem Fall reagiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Forderung nach der Unterlassungserklärung der Mittelpunkt der Abmahnung ist.

Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Nun ist es in der Praxis so, dass der Waldorf Abmahnung bereits eine Erklärung beigefügt ist. Diese sollte jedoch nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit besteht, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.  Die in den Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Ziel hierbei ist es, eine optimal angepasste Erklärung abzugeben, die die Interessen des Abgemahten optimal vertritt.

Lassen Sie sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung beraten. Immer wieder wird in diversen Internet-Foren dazu geraten, die Zahlung zu verweigern und eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben. Dieses ist ein Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung werden durch eine korrekt formulierte, fristwahrende und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgewendet.

Hiervon unberührt bleibt jedoch der zweite Teil der Forderung: Die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 956,00 Euro. Diesen Betrag oder höher Kosten kann die Kanzlei Waldorf Frommer immer noch gerichtlich geltend machen. Wer darauf hofft, dass die Kanzlei Waldorf Frommer nicht alle ausbleibenden Zahlungen einklagt, der kann im Internet diverse Berichte finden, die von einer hohen Anzahl von Filesharing-Klagen zeugen.

Lassen Sie sich nach dem Erhalt so einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Die Trauzeugen beraten. Gerne steht Ihnen Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. In diesem ersten Gespräch erfahren Sie weiteres über die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung durch unsere Kanzlei aus Hamburg. Ortstermine sind hierfür nicht notwendig. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte