Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Andreas Hennig i.A.v. Herrn Christian Weiß

Abmahnung Filesharing
17.08.20121901 Mal gelesen
Im Auftrag von Herrn Christian Weiß mahnt zurzeit der Rechtsanwalt Andreas Hennig vermehrt Betreiber von eBay-Shops ab.

Herr Weiß ist Inhaber eines Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes und lässt durch den Rechtsanwalt Andreas Hennig Mitbewerber im Bereich Sportbedarf auf der Handelsplattform eBay abmahnen.

Den abgemahnten Shop-Besitzern werden u.a. Verstöße gegen § 3 Abs. 1 und Abs. 3 UWG in Verbindung mit Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG zur Last gelegt.

Neben angeblich fehlender oder falscher Angaben innerhalb des Impressums, der AGB und der Widerrufsbelehrung geht es konkret um den Vorwurf, der Abgemahnte habe bei eBay seine Eigenschaft als Privatverkäufer lediglich vorgetäuscht und sei tatsächlich als gewerblicher Unternehmer tätig.

Die abgemahnten Shop-Besitzer werden deshalb dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von mehreren Hundert Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 / 96535855.

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