Streitwert bei Abmahnung der Domain „czech-republic.de“

Abmahnung
14.08.2012357 Mal gelesen
Zum Streitwert bei Abmahnungen der Domain „czech-republic.de“

Bereits mehrfach hat die Tschechische Republik Inhaber der Domain „czech-republic.de“ durch Anwaltsschreiben abmahnen lassen. Hierbei wurde stets die Verletzung der Namensrechte der Tschechischen Republik gem. § 12 BGB im Wege der Namensanmaßung gerügt und die Domaininhaber wurden regelmäßig auf Unterlassung, Freigabe der Domain und Schadensersatz in Anspruch genommen.

Nachdem die Domain „czech-republic.de“ von den jeweiligen Domaininhabern freigegeben und eine entsprechend modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, verlangte die Tschechische Republik die Zahlung von Anwaltskosten. Gefordert wurden in dem der Kanzlei Herrle vorliegenden Fall die Erstattung angeblich entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.440,69 Euro (auf Basis einer 1,5 Geschäftsgebühr nach einem Streitwert von 105.000,- Euro).

Das AG Charlottenburg (Az. 237 C 273/11) hat in seinem Urteil vom 23.07.2012 die Rechtsanwaltskosten lediglich nach einem Streitwert von 25.000,- Euro für erstattungsfähig erachtet. Dazu führte das AG Charlottenburg unmissverständlich aus:

 „Den angesetzten Gegenstandswert in Höhe von 105.000,- Euro hält das Gericht für unangemessen überhöht“.

Und weiter:

„Denn bei der Bemessung des Streitwertes ist zu berücksichtigen, dass die deutsche Domain nur ein Randgeschäft der Klägerin betrifft und ihre Interessen daher in deutlich geringerem Maße verletzt sind, als dies bei einer .cz-Domain der Fall wäre.“

Auch hat das Gericht es nicht versäumt, auf eine mit der Namensanmaßung gerügte Verletzung der wirtschaftlichen Interessen der Tschechischen Republik näher einzugehen und die entsprechende „Geschäftspraktik“ zur Wahrung des Namensrechts hervorgehoben. Dazu führt das Gericht zutreffend aus:

„Dass die Interessen der Klägerin nur in geringfügigem Maße verletzt wurden ergibt sich im Übrigen auch daraus, dass die Klägerin unstreitig die Domain czech-republic.de seit Jahren nicht hat auf sich selbst registrieren lassen, sondern wegen Namensanmaßung nur immer wieder verschiedene Domaininhaber abgemahnt hat.“

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Tschechischen Republik erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.