Abmahnung Kornmeier & Partner: Kornmeier mahnen wieder vermehrt Einzeltitel ab, insbesondere aus den TOP 100 Charts und von Samplern (BRAVO Hits,etc.)

Abmahnung Kornmeier & Partner: Kornmeier mahnen wieder vermehrt Einzeltitel ab, insbesondere aus den TOP 100 Charts und von Samplern (BRAVO Hits,etc.)
03.07.2012425 Mal gelesen
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt für verschiedene Rechteinhaber - GSDR GmbH & EMI Music Germany GmbH & Co. KG - einzelne Lieder ab.

In der Regel wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schafdensersatz (450,00 EUR) gefordert.

Es werden in den meisten Fällen einzelene Titel abgemahnt, die sich insbesondere auf Samplern (BRAVO Hits, etc.) oder in den sogenannten TOP 100 Chartscontainern befinden. Hierbei handelt es sich um eine Datei, in der alle Titel, die sich in einer bestimmten Woche in den Top 100 Charts befinden, enthalten sind.

Hier besteht die große Gefahr, dass weitere Abmahnungen anderer Rechteinhaber folgen können. Es ist bereits sehr häufig zu Mehrfachabmahnungen wegen TOP 100 Chart-Container gekommen. Diesen Abmahnungen kann man vorbeugen.

Aktuell werden von Kornmeier & Partner insbesondere die folgenden Titel abgemahnt:

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
    • Anwalt.de
    • qype.de
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info@ggr-law.com oder Fax: 06131 - 2409522

 

Weitere Informationen unter:

www.die-abmahnung.info

www.abmahntalcc.info