In der von Rechtsanwalt Franz Hohmann, 36124 Eichenzell, für Herrn Walter Zehentmaier, handelnd unter Dany`s Snack Service. ausgesprochenen Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht, noch ergänzend die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 911,80 EUR gefordert.
Dies entspricht einem von Rechtsanwalt Franz Hohmann für diese Angelegenheit angesetzten Gegenstandswert in Höhe von 24.000,00 EUR.
Was ist zu tun ?
Auf gar keinen Fall kann dazu geraten werden, vorschnell gegenüber Herrn Walter Zehentmaier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne sich ein Bild über deren sehr weitreichenden Konsequenzen zu machen.
Gerade strafbewehrte Unterlassungserklärungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung sind mit hohem Risiko behaftet.
Kleine Unachtsamkeiten bei der Angebotserstellung können weitreichende Folgen in Form von Vertragsstrafen haben.
Lassen Sie sich beraten !
Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe uns zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.
Als Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten !
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