“Berechtigungsanfragen” des Aldo Bachmann

Abmahnung
03.05.2012793 Mal gelesen
Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund einer Urheberrechtsverletzung an Produktfotografien.

Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund einer Urheberrechtsverletzung an Produktfotografien.

Darin gibt Herr Bachmann an, festgestellt zu haben, dass ein, von ihm gefertigtes Foto ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurde. Im konkreten Fall geht es um eine Nutzung auf der Internetplattform  Ricardo.

Das Schreiben ist allerdings nicht als Abmahnung  sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß § 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zuständen. Letztlich handelt es sich um eine „Abmahnung“.

Der scheinbaren „Berechtigungsanfrage“ fügt Herr Bachmann auch gleich eine Unterlassungserklärung bei und fordert den Abgemahnten auf diese zu unterzeichnen.

Weiterhin legt er dem Abgemahnten nahe ihm einen Vergleichsvorschlag innerhalb von 2 Wochen zu unterbreiten, da er die Angelegenheit ansonsten einem Anwalt übergeben werde. Scheinbar  nebensächlich fügt er hinzu, dass dies mit beträchtlichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden wäre.

Als Nachweis für seine Urheberschaft, fügt er einen Ausdruck  der Originalaufnahme des Produktes, sowie einen Auszug aus seiner Cumulus-Datenbank bei. Dabei soll die hohe Auflösung des abgedruckten Bildes, sowie die, auf den Nachweisen angegebenen Daten seine Urheberschaft beweisen.

In dem Schreiben betont Herr Bachmann, dass er sich gerne die Meinung des Abgemahnten zu dem Sachverhalt anhören möchte und auf eine außergerichtliche Einigung hofft, sicherheitshalber schickt er eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zur Kenntnisnahme des Abgemahnten anbei.

Dabei handelt es sich um die Bildhonorare 2012 der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing ( MFM). Herr Bachmann scheint diese Honorarlisten sämtlichen Mahnungen als Anhang beizufügen.

Allerdings muss Herr Bachmann im Falle einer Verletzung der Urheberrechte eher wenig befürchten, da etwaige Erstattungskosten (Rechtsanwaltskosten) wohl kaum gegen ihn durchgesetzt werden können. Am 09.07.2009 hat das Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren gegen Herrn Bachmann eröffnet und damit seine Zahlungsunfähigkeit festgestellt, wie eine Anfrage auf der Internetplattform „Insolvenzbekanntmachung“ für den Gerichtsbezirk Nürnberg ergab.

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