Abmahnung der Kanzlei Fareds und Forderung in Höhe von 450 Euro wegen Urheberrechtsverletzung an Stefanie Heinzmann - Diggin In The Dirt

Abmahnung Filesharing
03.05.2012676 Mal gelesen
Wird auch Ihnen im Rahmen einer Fareds Abmahnung wegen des Liedes Stefanie Heinzmann - Diggin' In The Dirt vorgeworfen, das streitgegenständlichen Musiwkerk unerlaubt im Internet zum Download angeboten zu haben ?

Eine Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwälte wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Stefanie Heinzmann - Diggin' In The Dirt ist für die meisten Empfänger eine Überraschung. Uns rufen täglich Betroffene ab, die ähnliche Abmahnungen erhalten haben. Auftraggeber und Rechteinhaber der Abmahnung sind die Herren Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Dadurch, dass sich dieser Herren als Texter und Komponisten des Musikwerkes  Stefanie Heinzmann - Diggin' In The Dirt ausweisen, ist es ihnen vorbehalten, solch eine Abmahnung aussprechen zu lassen.

Eine Abmahnung ist eher im gewerblichen Marken- oder Wettbewerbsrecht üblich. Mittlerweile, mit der Verbreitung des Internets, ist es jedoch keine Ausnahme mehr, dass auch Privatpersonen eine Abmahnung erhalten. Mit der Fareds Abmahnung wegen  der  Rechtsverletzung an dem Lied  Stefanie Heinzmann - Diggin' In The Dirt soll die Angelegenheit vorerst außergerichtlich zu klären. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall vorgesehen, dass sich die beiden Beteiligten, also der Rechteinhaber und der Abgemahnten zivilrechtlich einigen sollen.

In der Fareds Abmahnung wegen Stefanie Heinzmann - Diggin' In The Dirt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 Euro gefordert. Dieses ist das Angebot, um die geltend gemachten Ansprüche abschließend abzugelten. Der Abgemahnten muss auf dieses Angebot jedoch nicht eingehen. Es steht jedem frei, die Geldforderung durch einen Anwalt kritisch prüfen zu lassen. Hier muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden, ob die Forderung zurückgewiesen werden kann.

Weiter wird eine Unterlassungserklärung geordert. Mit dieser soll sich der Abgemahnte verpflichten, keine weiteren Rechtsverletzungen an dem Lied Stefanie Heinzmann - Diggin' In The Dirt  mehr zu begehen. In der Fareds Abmahnung ist eine Frist gesetzt. Zu diesem Termin muss in der Regel die Unterlassungserklärung abgegeben worden sein. Dem Schreiben ist regelmäßig bereits eine Erklärung beigefügt. Die wenigsten Abgemahnten wissen, dass sie dieses Schreiben nicht verwenden müssen.

Der Gesetzgeber hat vorgeben, welche Voraussetzungen in einer Unterlassungserklärung erfüllt sein müssen, damit diese gültig ist. Was genau in der Erklärung steht, also der genaue Wortlaut, ist im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen nicht vorgegeben. Ziel sollte es sein, so wenig wie nötig zu versichern. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst. Eine Nachverhandlung über die geforderte Summe ist dann in der Regel nicht mehr möglich.


Weiter muss in dem Zusammenhang mit der Fareds Abmahnung   wegen Stefanie Heinzmann - Diggin' In The Dirt berücksichtigt werden, ob das Lied auf einem Sampler oder den German Top 100 Single Charts ist. In diesem Fall können nach der ersten Abmahnung weitere folgen. Hiergegen muss der Abgemahnte geschützt werden.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Betroffenen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Hierin beraten wir Abgemahnte über Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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