Im Rahmen unserer Anwaltstätigkeit ist uns bekannt geworden, dass die Rechtsanwaltskanzlei Lihl für das Unternehmen DCM Film Distribution GmbH die Urheberrechtsverletzung an dem Film The Artist abmahnt. In der Abmahnung fordert die Kanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 Euro.
Abmahnungen werden auch Schutzrechtsverwarnungen genannt. Wesentlich für eine Abmahnung ist, dass der Empfänger weiß, was er tun muss um einen Rechtsstreit zu verhindern. Wenn dies nicht eindeutig ist und es sich bei dem Abgemahnten um einen Verbraucher handelt kann dies unter bestimmten Umständen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu einer Kostenlast des Abmahners führen vgl. OLG Köln 20. Mai 2011 (Az. 6 W 30/11).
Das Besondere an Abmahnungen ist, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass Abmahnungen im Interesse des Abgemahnten sind. Namentlich weil damit ein teureres gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Aus diesem Grund soll der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners tragen müssen. Dies gilt freilich aber nur, wenn die Abmahnung der Kanzlei Lihl wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film The Artist berechtigt ist und keine überhöhten Gebühren gefordert werden - lassen Sie sich hier beraten.
Eine Unterlassungserklärung ist immer der Mittelpunkt einer Lihl Abmahnung. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll.
Wenn Sie zu einem der angesprochenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gerne im Rahmen unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
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