Solch eine Abmahnung ist derzeit kein Einzelfall. Seit mehreren Wochen erreichen unsere Kanzlei Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner, in denen Anschlussinhabern vorgeworfen wird, eine Folge der Serie The Walking Dead heruntergeladen zu haben.
Die Abmahnungen werden ausgesprochen im Namen der WVG Medien GmbH.
Viele Menschen wissen offenbar nicht, dass Serien, auch wenn diese gegebenenfalls im Fernsehen liefen oder laufen sollen, ebenfalls urheberrechtlichen Schutz genießen. Das Herunterladen einer Serie aus einer Tauschbörse ist - auch zum Eigengebrauch - auch nicht mit dem Aufnehmen aus dem Fernsehen zu vergleichen, sondern eher als würde man seinen eigenen Fernsehsender gründen und damit andere Menschen "versorgen". Während des Herunterladens aus einer Tauschbörse wird die Folge nämlich anderen Personen, welche ebenfalls in der Tauschbörse aktiv sind, angeboten. Der Nutzer einer Tauschbörse ist nicht nur Nehmer sondern auch Geber. Dieses Recht steht aber freilich nur demjenigen zu, welcher das Recht an der Auswertung der Serie erworben hat.
Aus diesem Grund sind die in der Abmahnung aufgeführten Streitwerte auch mit 10.000,00 oder gar höher festgesetzt. Die DVD Box würde zwar nur 30,00 EUR kosten, aber es geht um den Wert der Unterlassung für den Rechteinhaber. WVG Medien GmbH möchte freilich der einzige sein, der die Serie anbietet und hat dafür entsprechende Verträge geschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn es nur um die englische Tonfassung geht, auch wenn hier noch einige Punkte einer vertieften Klärung bedürfen.
In der Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, vorbehaltlos und ungeprüft auf das Angebot der Gegenseite zu reagieren.
Mittelpunkt der Abmahnung ist die Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sollte die Rechtsverletzung stattgefunden haben, muss sich der Rechtsverletzer schriftlich bestätigt verpflichten, die Serie The Walking Dead nicht mehr im Internet zu verbreiten. Den Abmahnungen sind regelmäßig bereits vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese muss jedoch nicht unbedingt verwendet werden. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, was in dieser Erklärung schriftlich bestätigt werden muss damit die Unterlassungserklärung wirksam ist. Es gibt keine fest vorgegebene Form, wie solch eine Unterlassungserklärung auszusehen hat. Dementsprechend gibt es im Internet und je nach Anwalt verschiedene Versionen von Muster-Unterlassungserklärungen. Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung sollten die Empfänger eine Abmahnung beachten, dass diese Erklärung ein Leben lang gültig ist. Vorschnell und ungeprüft sollte im Fall der Rechtsverletzung an der Serie The Walking Dead nicht reagiert werden. Von dem Recht - eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben - muss in vielen Fällen Gebrauch gemacht werden. Die in den Abmahnungen mitgeschickten Unterlssungserklärungen sind oft zu weit gefasst und bedürfen einer Korrektur, um die Interessen des Abgemahnten optimal zu vertreten.
Weiter fordert die Kanzlei Sasse und Partner für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro. Dieser Betrag ist ein einmaliges Angebot der Kanzlei und umfasst die Abgeltung der angefallenen Ansprüche. Somit seien die Anwaltskosten, der Schadensersatz sowie die in der Angelegenheit angefallenen Ermittlungskosten abgegolten. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge regelmäßig zu hoch angesetzt sind. In der Regel geht es nach dem Erhalt einer Sasse und Partner Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an Folgen der Serie The Walking Dead darum, die Geldforderung kritisch zu hinterfragen. Abhänging davon, wer die Rechtsverletzung begangen hat - der Anschlussinhaber oder Dritte - kann möglicherweise zumindest der Schadensersatz, also ein Teil der Forderung, zurückgewiesen werden. Eine Zahlung komplett zu verweigeren ist vorerst unangebracht und kann weitreichene Konsequenzen mit sich bringen. Es sollte klar sein, dass dem Rechteinhaber im Fall der Urheberrechtsverletzung Kosten entstanden sind. Diese sollten in einem gewissen Rahmen auch abgegolten werden. Fraglich und streitbar ist hierbei jedoch, was in der Angelegenheit wirklich angemessen ist. Ziel nach dem Erhalt eine Abmahnung ist es, sich endgültig mit der Gegenseite zu einigen. Hierbei kann ein eigener Anwalt gute Dienste leisten.
Die Abmahnung zu ingnorieren ist die schlechteste Lösung. Wenn nichteinmal eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, können eine kostenintensive Unterlassungsklage, eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnverfahren folgen. In der Sasse und Partner Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an der Serie The Walking Dead ist eine Frist angesetzt. Innherhalb dieser muss gehandelt werden. In der Regel haben Abgemahnte bis zu 14 Tagen Zeit, um sich für eine Verteidigungsstrategie entschieden zu haben.
Zusammengefasst:
1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.
2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.
3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Sasse und Partner Abmahnung wegen der Serie The Walking Dead erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs
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