Dem Betroffenen wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der Film anderen Personen unerlaubt zum Download angeboten wurde. Dieses hat eine Ermittlungsfirma angeblich beweissischer festgestellt. Anhand der gesammelten Daten wurde der Internet-Anbieter per gerichtlicher Anordnung zur Herausgabe der zugehörigen Adressdaten angewiesen. Was nun folgt liegt in der Regel wenige Zeit später im Briefkasten des Abgemahnten.
Nach dem Empfang solch einer Waldorf Frommer Abmahnung stellen sich viele Fragen. Ist die Forderung angemessen? Sind 956,00 Euro nicht zu viel ? Was ist eine Unterlassungserklärung und kann ich diese einfach abgeben?
All diese Fragen sollten nicht unbeantwortet bleiben. Lesen Sie hierzu bitte den weiterführenden Beitrag: Link. Vorschnell und ungeprüft sollte auf die Abmahnung nicht reagiert werden. Da die wenigsten Empfänger sich mit solch einem komplizierten Verfahren auskennen, raten wir dazu, sich ausgiebig informieren zu lassen. Hierzu können Sie unter anderem eine von Anwälten angebotene kostenlose Ersteinschätzung wahrnehmen. Weiter bietet auch das Internet eine Menge an Informationen zu dem Thema Filesharing. Wichtig ist hierbei, dass sich Betroffe ausgiebig Zeit nehmen und aufmerksam lesen. Vieles im Internet ist nun mittlerweile auch veraltet.
1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.
2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.
3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Killer Elite.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
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