Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film unerlaubt in einem Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben. Das es zu diesem Vorwurf kommt kann verschiedene Ursachen haben. Die abmahnenden Kanzleien gehen zuallererst davon daus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Gerade wenn Dritte (Besuch, Kinder, andere Familienangehörge) die Urheberrechtsverletzung an dem Film The Double begangen haben, muss die Abmahnung geprüft werden.
Abgesehen davon muss grundsätzlich geklärt werden, ob die geforderte Summe angemessen ist. In dem vorliegenden Fall geht es um einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro, der in 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz unterteilt ist. Jede Abmahnung sollte hinsichtlich der Geldforderung geprüft werden. Weiter wird in der Waldorf Frommer Abmahnung auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben beigefügt befindet sich bereits ein Formulierungsvorschlag. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, die mitgeschickte Erklärung zu verwenden. Es hat sich in der Praxis als ratsam erwiesen, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte optimal im Sinne des Abgemahnten verfasst sein.
Was gibt es nach dem Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung zu beachten:
- Handeln Sie nicht vorschnell aber zeitnah
In der Abmahnung ist eine Frist gesetzt. Bis zu diesem Datum muss der Abgemahnte auf die Forderung reagieren. Zumindest die Wiederholungsgefahr muss durch Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das gerügte Verhalten zu beenden und nicht zu wiederholen. Weiter muss er bestätigen, im Falle einer Wiederholungstat eine Strafe zu zahlen. Vergleichbar mit einem Vetrag wird hier eine Vereinbarung zwischen Rechteinhaber und dem Abgemahnten getroffen. Der Vertrag gilt eine Leben lang. In der Regel - es gibt Ausnahmen - muss der Abgemahnte so eine Unterlassungserklärung auch abgeben. Der Abgabetermin ist in der Waldorf Frommer Abmahnung notiert.
- Lassen Sie sich wegen der Geldforderung beraten
Wie bereits angeführt muss die Forderung in Höhe von 956,00 Euro überprüft werden. Hier gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte im Rahmen einer außergerichtlichen Verteidigung die Forderung zu hinterfragen. Pauschal können hier ohne Einzelfallprüfung keine Aussagen gemacht werden, ob und wie weit ein Teil der Forderung zurückgewiesen werden kann. Vorschnell und ungeprüft sollte keine Zahlung geleistet werden.
- Informieren Sie sich
Das Internet bietet eine Menge an Informationen zu dem Thema Filesharing. Weiter gibt es mittlerweile unterschiedliche Anwaltskanzleien, die eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk The Double.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Weiter abmahnende Kanzleien:
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- Abmahnung Rasch
- Abmahnung Schulenberg und Schenk
- Abmahnung Waldorf Frommer
- Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte
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