ABMAHNUNG VA - US Top 40 Single Charts (07-01-2012) sowie The Official UK Top 40 Single Charts - Kornmeier & Partner im Auftrag der Rechteinhaber

Abmahnung Filesharing
27.03.2012550 Mal gelesen
ABMAHNUNG RECHTSANWÄLTE KORNMEIER & PARTNER: Die Fakten in Kürze: RECHTSANWÄLTE Kornmeier & Partner ABMAHNUNG FILESHARING, Auftraggeber: EMI Music Germany GmbH. Gegenstand sind die Werke "VA - US Top 40 Single Charts (07-01-2012) sowie The Official UK Top 40 Single Charts (12-02-2012)".

Auftraggeber: EMI Music Germany GmbH.
Gegenstand sind die Werke "VA - US Top 40 Single Charts (07-01-2012) sowie The Official UK Top 40 Single Charts (12-02-2012)".

Ihre IP-Adresse wurde von einer Ermittlungsfirma registriert. Beim Provider wurde von Kornmeier & Partner ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, welcher gerichtlich durchgesetzt wurde. Jetzt hat man Ihre Daten und daher steht zunächst einmal fest, dass von Ihrem Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Sie sind Opfer der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner und deren Abmahnung. Einige Betroffene sind der Meinung, dies sei eine dreiste Abzocke. Urteilen Sie nicht voreilig.

Als Täter sind Sie in der Haftung. Dies gibt die Gegenseite auch siegessicher vor, gerichtsverwertbar nachweisen zu können. Aber ist das wirklich so einfach?

Wir wissen sehr genau, wie eine Unterlassungserklärung lauten muss, was der Abmahner verlangen kann und was nicht. Am Ende ist nur eines wichtig: "Was wird Sie die ganze Sache am Ende schlimmstenfalls kosten." Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung. Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel, sondern teilen Ihnen je nach Vorgehen den "Worst Case" mit. Damit es aber erst gar nicht zu einer Kostenfalle für Sie wird, sollten Sie fristgerecht mit uns Kontakt aufnehmen.

Leiten Sie uns die Kornmeier & Partner Abmahnung zu, wir rufen so schnell zu möglich zurück - auch nach Büroschluss.

Wurden auch Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany GmbH wegen den Werken "VA - US Top 40 Single Charts (07-01-2012)" und / oder "The Official UK Top 40 Single Charts (12-02-2012)" abgemahnt?

Wir helfen Ihnen selbstverständlich sofort bei Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner . Geht es bei Ihnen vielleicht auch um das Werk "VA - US Top 40 Single Charts (07-01-2012)" und / oder "The Official UK Top 40 Single Charts (12-02-2012)"?

RECHTSANWÄLTE KORNMEIER & PARTNER ABMAHNUNG - KANZLEI GERSTEL

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (z.B. wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder, Tonaufnahmen, Filmen, etc.) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.

Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung prüfen.

Ich empfehle, sich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung wie folgt zu verhalten:

Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte z.B. seinen Onlineshop offline schaltet (und dies gleich nachdem die Abmahnung per Fax eingegangen ist), oder seinen eBay-Shop schließt, sämtliche Artikel löscht etc. Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht.

Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.

Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meinst weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.

Lassen Sie sich beraten.


Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.
 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnung finden Sie unter www.abmahnberater.de

Ihr Team der Kanzlei Gerstel