Die Firma i-Service UG hat mit Schreiben vom 12.03.2012 eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Die Firma i-Service UG ist Inhaberin der eingetragenen Wortmarke "SGP" (Akz: 3020110663025) für bestimmte Waren der Klassen 9, 18 und 35.
Die Firma i-Service UG fordert den Abgemahnten dazu auf, es zu unterlassen:
Taschen und Hüllen für Mobiltelefone und für Tragbare Computer wie Tablett PC, die mit der Bezeichnung "SGP" gekennzeichnet sind, in die Europäische Union (EU) einzuführen, in der EU feilzuhalten
und/oder
zu vertreiben
und/oder
zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen, sofern es sich nicht um Waren handelt, die nachweislich und im Inland, in einem übrigen Mitgliedstaaten der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von uns in den Verkehr gebracht wurden.
Es wird von der Firma i-Service UG in der vorformulierten Unterlassungserklärung für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.750,00 EUR gefordert. Es werden Kosten für die Bearbeitung i.H.v. 1.131,38 EUR netto gefordert.