Dem Betroffenen wird durch die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke in sogenannten Filesharing-Börsen unerlaubt verbreitet zu haben. Dieser Beitrag soll Ihnen grundlegende Informationen zu dieser Paulus Rechtsanwälte Abmahnung bieten. In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassung- Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 756,00 gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 506,00 Euro Anwaltskosten sowie 250,00 Euro Schadensersatz. Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, die Rechtsverletzung zu beenden und im Wiederholungsfall eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Unterschreiben Sie nicht vorbehaltlos und ungeprüft die der Paulus Abmahnung mitgeschickten Erklärung.
Wie bereits angeführt, fordert die Kanzlei Paulus einen Betrag in Höhe von 756,00 Euro. Für die Rechtsverletzung an einem Lied ist diese Forderung im Vergleich zu anderen Kanzleien relativ hoch angesetzt. Ob die geltend gemachte Forderung wirklich angemessen ist, sollte in jedem Fall geprüft werden.
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Auf der ersten Seite der Abmahnung wird erklärt, um welchen Rechteinhaber es sich handelt. In der aktuell vorliegenden Abmahnung ist dieses das Unternehmen Grafton Hold LLP, Suite 1 The Studio aus England mit dem Titel: Ilhama bei mir bist du scheen.
Weiter heisst es, dass die Mandantin der Paulus Rechtsanwälte das Unternehmen baseprotect GmbH damit beauftragt hat, das Internet nach Urheberrechtsverletzungen des jeweiligen Werkes zu untersuchen. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde angeblich folgende Daten beweissicher ermittelt: Provider, IP-Nummer, Datum/Uhrzeit, Dateiname und Datei-Hashwert.
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Anhand dieser Daten hat die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte eine Anordnung erwirkt, in der das jeweilige Landgericht der Sicherung und Herausgabe der Adressdaten des Anschlussinhabers zugestimmt hat. Was nun folgt ist eine Abmahnung, wie Sie zu aller Wahrscheinlichkeit gerade vor Ihnen liegt.
Die Kanzlei Paulus führt in dem Schreiben weiter aus, dass der Abgemahnte als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich sei. Dieses ist in einem gewissen Rahmen auch richtig. Fraglich ist nur, ob in allen Fällen die volle Forderungssumme geltend gemacht werden kann. Weiter heisst es, dass der Anschlussinhaber, sollte er die Rechtsverletzung nicht selber begangen haben, dazu verpflichtet sei, nachzuweisen, welche Sicherungsmaßnahmen er gegen den Zugriff unbefugter gegroffen habe. Weiter habe er zur Klärung der Frage nach dem Täter beizutragen. Vorschnell sollte hier jedoch keine Auskunft an die Paulus Rechtsanwälte gegeben werden. Ungeprüft und ohne Absprache mit einem Anwalt kann sich die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite nachteilig auswirken.
Weiter geht es in der Paulus Rechtsanwälte Abmahnung umd den Fall, dass minderjährige Kinder oder volljährige Familienmitglieder die Rechtsverletzung begangen habe. Hier stellt die Kanzlei richtig fest, dass der Anschlussinhaber in einem gewissen Rahmen auch für das Verhalten der oben genannten Personen verantwortlich sei. Hier muss jedoch immer geprüft werden, wie weit der Anschlussinhaber seinen Pflichten nachgekommen ist. Nicht immer ist sich die Rechtssprechung darüber einig, welche Kontroll- und Prüfmaßnahmen ausreichend sind. Hier ist es angeraten jeden Fall individuell zu bewerten.
Wegen den in der Abmahnung genannten Umständen fordert die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte in der Abmahnung den Betroffenen dazu auf, das streitgegenständliche Werk unverzüglich vom Rechner zu entfernen, die Rechtsverletzung zu beenden sowie die in der Angelegenheit angefallenen Kosten nebst Schadensersatz zu zahlen.
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Die Paulus Rechtsanwälte legen einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Zur Bekräftigung wird ein Gerichtsurteil aus 2006 genannt. In den letzten 6 Jahren hat sich im Bereich der Rechtssprechung in strittigen Filesharing-Klagen einiges getan. So kann die Festsetzung eines Betrages in Höhe von 10.000 Euro bei einem Lied kritisch hinterfragt werden. Weiter heisst es, dass die der Paulus Abmahnung anliegend beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückgeschickt werden müsse, um die Wiederholungsgefahr auszuräumem. Hierzu sollten Sie wissen, dass auch eine neu verfasste und veränderte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausräumen kann. Am Ende des Beitrages wird nocheinmal konkret auf die Unterlassungserklärung, die in der Paulus Abmahnung gefordert wird, eingegangen.
Die abmahnende Kanzlei Paulus Rechtsanwälte rechnet weiter vor, dass anhand eines Streitwertes von 10.000 Euro alleine 749,00 Euro Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden könnten. Zuzüglich der für den Rechteinhaber geforderten 500,00 Euro würde eigentlich ein Betrag in Höhe von 1249,00 Euro anfallen. Im Rahmen eine außergerichtlichen Einigung wäre die Mandantin der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte bereit, gegen eine Zahlung in Höhe von 756,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen. Dieses Angebot ist jedoch an den fristgerechten Eingang der beigefügten Unterlassungserklärung gebunden.
Im weiteren ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Hierin verpflichtet sich der Abgemahnte gegenüber dem Unterlassungsgläubiger (dem Rechteinhaber), die Rechtsverletzung an dem streitgegenstänldichen Werkes zu beenden. Die Kanzlei Paulus bezieht sich konkret auf das Musikwerk (in diesem Fall - Ilhama Bei mir bist du scheen). Das ist nicht zu beanstanden. Der neuesten Rechtssprechung entsprechend muss sich die Unterlassungserklärung auf nicht mehr als das konkret abgemahnte Werk beziehen. Eine Ausweitung auf weitere Werke aus dem Rechtekatalog ist kritisch zu hinterfragen.
Positiv zu bemerken ist der Aspekt, dass die Paulus Rechtsanwälte die Vertragsstrafe (Fällt an bei eine Wiederholungstat) nicht auf 5001,00 Euro festlegen. Weiter kann die Forderung im Streitfall durch ein Gericht geprüft werden. Weniger vorteilhaft sind die Punkte 118 und 120 der Paulus Abmahnung. Hierin soll der Abgemahnte schriftlich bestätigen, 250,00 und 506,00 Euro zu zahlen. Nach der Unterschrift der mitgeschickten Erklärung ist eine Nachverhandlung in der Regel dann nicht mehr möglich. Die Unterlassungserklärung sollte in dem vorliegenden Fall neu verfasst werden. Diese muss optimal und im Sinne des Abgemahnten erstellt werden. So wenig wie möglich und so viel wie nötig sollte eine veränderte Unterlassungserklärung gestaltet sein.
Letzendlich soll noch kurz auf den Zusammenhang mit der Rechtsverletzung im Rahmen eines German Top 100 Single Charts Download eingegangen werden. Auf der ersten Seite der Paulus Rechtsanwälte Abmahnung im unteren Bereich finden Sie den abgemahnten Dateinamen. Oft steht hier [...]...German_Top_100_Single_Charts. Sollte dieses der Fall sein, dann war das Lied (in dem aktuellen Fall Ilhama Bei mir bist Du scheen) auf solch einer Liedersammlung, die unter dem Namen German Top 100 Single Charts immer neu zusammengestellt wird. Da in dieser gepackten Datei eine Vielzahl an Liedern ist, wurden zeitgleich die Rechte mehrerer Firmen und Privatpersonen verletzt. Im schlechtesten Fall können nach dem Erhalt der ersten Abmahnung noch weitere folgen. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden, welche Abwehrstrategie gewählt wird. In jedem Fall sollten Sie sich nach dem Erhalt der ersten Abmahnung bereits beraten lassen.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs

20.01.2012585 Mal gelesen
Seit kurzem mahnt nun auch die Rechtsanwaltskanzlei Paulus Rechtsanwälte aus Berlin Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Netzwerken ab.