Auffenberg Petzold Witte Abmahnung - Der Plan - Universal Pictures International Germany GmbH

Abmahnung Filesharing
22.10.2011317 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte Urheberrechtsverletzungen an dem Film - Der Plan - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung stellen sich viele Fragen: Was ist eine Unterlassungserklärung? Ist der geforderte Betrag angemessen? Wie soll man am Besten auf die Auffenberg Petzold Witte Abmahnung reagieren?

Das alles lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Klar ist, sollte die Rechtsverletzung wirklich stattgefunden haben, dass ein gewisser Schaden, der entstanden ist, ersetzt werden muss. Die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte fordert wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Der Plan - eine Erstattung von 100,00 Euro Anwaltskosten. Das ist fair und im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien ein eher niedrig angesetzter Betrag. Andere Kanzleien fordern für vergleichbare Tätigkeiten 506,00 Euro. An dieser Stelle sollte im Zusammenhang mit der alten Laier, dass abmahnende Kanzleien Abzocker sind, klar deutlich werden, dass es auch Kanzleien, wie z.B. Auffenberg Petzold Witte gibt, die fair und im Sinne das Abgemahnten handeln. Nur wenige Kanzleien grenzen die Anwaltskosten von der Schadensersatzforderung ab. Und nur eine Kanzlei, Auffenberg Petzold Witte, stellt 100,00 Euro in Rechnung. Das heisst nicht, dass die geforderten 350,00 Euro Schadensersatz für den Rechteinhaber angemessen sind. Dieses muss natürlich geprüft werden.

Wenn der Abmahnung nun noch eine abgemilderte Unterlassungserklärung beigefügt wäre, könnte man an dieser Stelle den Beitrag beenden und die Zahlung des geforderten Betrages nebst Abgabe der Unterlassungserklärung empfehlen. Das ist leider nicht so. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärung sind regelmäßig zu weit gefasst. Besser ist es, die Erklärung in einigen Punkten abzumildern. Nur so ist der Abgemahnte optimal geschützt.

Es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, den die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte hier geht. Auch dieses sollte von Abgemahnten und Interessenvertretern der Betroffenen aufgenommen werden. Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Auffenberg Petzold Witte Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Der Plan.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs

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