EMI Music Germany GmbH & Co. KG - David Guetta - Titanium feat. Sia - German Top 100 Single Chart Container 26.09.2011: Abmahnung Kornmeier & Partner

Abmahnung Filesharing
16.10.2011 486 Mal gelesen
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte haben im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG erneut den German Top 100 Single Chart Container vom 26.09.2011 ins Visier genommen: Abmahnung mit Kostenfolgen: 450,00 € ! Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel !

Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music GmbH & Co KG wegen Urheberrechtsverletzung an: David Guetta - Titanium feat. Sia - Varius Artists - 450,00 € pauschale Forderung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung:

Die obige Tonaufnahme wird derzeit von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner im Auftrag der Rechteinhaber EMI Music GmbH & Co. KG zum Gegenstand einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bezüglich Filesharing gemacht.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das obige urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme  in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Es handelt sich hierbei um eine mp3 Datei, die in dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 26.09.2011 enthalten ist.

Folgende Daten werden genannt:

Datum und Uhrzeit

Dateiname

IP-Adresse

Hashwert

Benutzerkennung des Anschlussinhabers

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 450,- € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  von 14 Tagen gesetzt, die jedoch bei der Abmahnung Kornmeier & Partner noch angemessen ist

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

  • Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber ist wieder einmal groß, da es sich um einen Chartcontainer handelt. . Es sind daher  Vorsorgemaßnahmen notwendig, um Folgeabmahnungen für anderen Musikstücke  zu unterbinden, wenn diese dem Anschlussinhaber bekannt sind. Regelmäßig kann der Anschlussinhaber mit insgesamt 7 bis 8 Abmahnungen rechnen, wenn er keine Gegenmaßnahmen ergreift.

  • Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen durch denselben Rechteinhaber nicht verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, was nicht akzeptabel ist.

  • Zu prüfen ist auch, ob eine vergleichsweise Einigung in Frage kommt. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer einzelnen Tonaufnahme § 97a UrhG zur Anwendung kommen könnte, der die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,00 € vorsieht.

    Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
    Rechtsanwalt
    * Master of Laws für Medienrecht 

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Anmerkung:

Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhaber, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.