Microsoft Corporation erwirkt mit Hilfe FPS Rechtsanwälte ohne vorherige Abmahnung einstweilige Verfügung beim LG Frankfurt gegen Ebay-Verkäufer wegen Marken- und Urheberrechtsverletzung - Streitwert: 75.000,00 EUR
Verkäufe über die Internetauktionsplattform Ebay können für manche Ebay Verkäufer böse Folgen haben:
Folgender Fall wurde unserer Kanzlei zur Bearbeitung vorgelegt:
Ein Ebay Verkäufer hatte als neu bezeichnete Computersoftware Microsoft Windows 7 Ultimate, Microsoft Windows Server 2008 und 2003, Microsoft Office 2007 Professional und Microsoft Office 2003 über die Auktionsplattform Ebay angeboten und teilweise an Käufer veräußert. Die Software hatte der Ebay Verkäufer zuvor neu im Internet über einen ausländischen Internetshop erworben. Er ging davon aus, dass es sich um Original Microsoft Produkte gehandelt hatte.
Das böse Erwachen kam aber später: Gegen ihn wurde von den FPS Rechtsanwälten im Auftrag der Microsoft Corporation eine einstweilige Verfügung beantragt und vom LG Frankfurt auch erlassen.
Die FPS Rechtsanwälte haben in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Gericht gegenüber glaubhaft dargelegt, dass es sich bei den Angeboten bzw. Verkäufe um ohne Einwilligung von Microsoft hergestellte raubkopierte Vervielfältigungsstücke der Computerprogramme und den ebenfalls gefälschten Echtheitszertifikaten (Certificates of Authenticity) gehandelt habe.
Das Angebot und der Verkauf von Raubkopien stelle eine Urheberrechtsverletzung und Markenrechtsverletzung dar.
Das LG Frankfurt hat dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung stattgegeben und gegen den Ebay Verkäufer eine Verbotsverfügung erlassen.
Ihm wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes (ersatzweise Ordnungshaft) unter anderem verboten, ohne Einwilligung von Microsoft hergestellte und / oder in den Verkehr gebrachte Vervielfältigungsstücke des Computerprogramms Windows Server 2003 anzubieten und/oder feilzuhalten und/oder sonst wie in den Verkehr zu bringen.
Gleichzeitig wurde dem Ebay Verkäufer auch verboten, im geschäftlichen Verkehr ohne Einwilligung von Microsoft mit den Zeichen Microsoft und/oder Windows versehene Computerprogramme und/oder Datenträger für Computerprogramme und/oder Echtheitszertifikate (Certifikate of Authenticity) zu Microsoft Computerprogrammen anzubieten, feilzuhalten und/oder sonst wie in den Verkehr zu bringen, insbesondere auch in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen oder auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.
Ferner wurde der Ebay Verkäufer auch zur Auskunft bezüglich Herkunft und Abnehmer sowie zur Herausgabe der bezeichneten Computerprogramme bzw. Echtheitszertifikate an den zuständigen Gerichtsvollzieher verpflichtet.
Der Streitwert wurde auf 75.000,00 EUR festgesetzt.
Anmerkung:
Es ist bemerkenswert, jedoch kommt es nicht selten vor, dass eine einstweilige Verfügung auch ohne vorherige Abmahnung beantragt und vom Gericht erlassen wird und gleichzeitig die Herausgabe von Gegenständen über den Gerichtsvollzieher angeordnet wird.
Die Vorgehensweise ist für den Betroffenen dann mehr als überraschend. Denn die einstweilige Verfügung wird dann über den Gerichtsvollzieher vor Ort beim Betroffenen ausgehändigt und die Herausgabe der bezeichneten Gegenstände an Ort und Stelle vorgenommen.
Ist der Betroffenen zufälligerweise nicht anwesend, kann der Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen - und durch Absicherung eines Durchsuchungsbeschlusses -die Wohnung auch bei Abwesenheit des Betroffenen betreten und die Gegenstände beschlagnahmen und mitnehmen. Allerdings dürfte eine solche Vorgehensweise nur in Ausnahmefällen wegen des erheblichen Eingriffs in Grundrechte des Betroffenen rechtmäßig sein.
Sieht sich der Betroffene mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert, ist die Berechtigung der Ansprüche sorgfältig zu prüfen. Wichtig ist auch, dass bei Erlass der einstweiligen Verfügung der Betroffene richtig reagiert, da ansonsten weitere erhebliche Kosten auf ihn zukommen können, wenn seit Erlass der einstweiligen Verfügung mehr als 1 Woche vergangen ist. Wie sich aus obigem Verfahren des LG Frankfurt ergibt, sind auch regelmäßig hohe Streitwerte angesetzt, die zu einer erheblichen Kostenbelastung führen können.
Sollten Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben, ist unbedingt anwaltlicher Rat einzuholen, um eine für den Betroffenen angemessene Lösung zu finden.
Microsoft Corporation ist es nicht daran gelegen, Betroffene mit hohen Kosten durch Abmahnungen oder einstweilige Verfügungsverfahren zu belasten. Es geht letztlich darum, Raubkopien wirksam zu bekämpfen. Bei fundierter anwaltlicher Vertretung kann für die Betroffenen oftmals eine angemessene Regelung gefunden werden.
Wie zu beobachten ist, wird die Verkaufsplattform Ebay zunehmend ins Visier von Rechteinhabern genommen, um den Verkauf von Plagiaten bzw. Raubkopien zu unterbinden. Die Remmen Rechtsanwälte aus Düsseldorf gehen derzeit ebenfalls im Auftrag der Volkswagen AG durch eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung gegen Ebay Verkäufer vor, die Marken der Volkswagen AG unerlaubt verwendet haben sollen.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Ebay Verkäufern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung oder Markenrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.