Container German Top 100 Single Charts vom 27.06.2011: 7 Abmahnungen: Kornmeier & Partner, FAREDS, Bindhardt Fiedler, Schalast & Partner, Rasch, Zimmermann & Decker, Nümann Lang
Betroffene Internetanschlussinhaber erhalten derzeit von folgenden Rechteinhabern bzw. deren Rechtsanwälte Abmahnung wegen Filesharing:
Abmahnung FAREDS Rechtsanwalts GmbH im Auftrag der Fort Knox Entertainment wegen Filesharing des Musickstücks Anders / Fahrenkrog-Gigolo
Forderung: Unterlassungserklärung und Zahlung von 450,00 EUR
Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music Germany GmbH wegen Filesharing des Musikstücks Where Them Girls AT (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida des Künstlers David Guetta
Forderung: Unterlassungserklärung und Zahlung von 450,00 EUR
Abmahnung Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag von Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch, Jan Krouzilek wegen Filesharing des Musikstücks Berlin City Girl der Künstlergruppe Culcha Candela
Forderung: Unterlassungserklärung und Zahlung von 400,00 EUR
Abmahnung Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Filesharing der Musikstücke Lady Gaga - Born This Way, Lady Gaga - The Edge Of Glory, Cascada - San Francisco, Rihanna - S&M, The Black Eyed Peas - Just Cant Get Enough, Milow - You And Me (In My Pocket), Ell / Nikki - Running Scared, Sarah Engels - Call My Name, Juli - Süchtig, Bullmeister - Girls Beautiful
Forderung: Unterlassungserklärung und Zahlung von 1200,00 EUR
Abmahnung Schalast & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wegen Filesharing des Musikwerks Groove Coverage-Angeline des Künstlers Angeline
Forderung: Unterlassungserklärung und Zahlung von 390,00 EUR
Abmahnung Zimmermann & Decker Rechtsanwälte im Auftrag der tonpool. Medien GmbH wegen Filesharing des Musikwerks Bitte hör nicht auf zu träumen des Künstlers Xavier Naidoo
Forderung: Unterlassungserklärung und Zahlung von 425,00 EUR
Abmahnung Nümann Lang Rechtsanwälte im Auftrag der Styleheads GmbH wegen Filesharing des Musikwerks Berlin City Girl der Künstlergruppe Culcha Candela (wird bereits durch Bindhardt Fiedler im Auftrag der Herren Graf pp, siehe oben) abgemahnt.
Forderung: Unterlassungserklärung und Zahlung von 450,00 EUR
Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die oben genannten urheberrechtlich geschützte Musikwerke in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden seien. Die genannten Musikwerke sind diesmal in dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 27.06.2011 enthalten.
Derartige Chartcontainer werden regelmäßig ins Visier der Musikindustrie genommen.
Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und abzugeben sowie eine pauschale Zahlung zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist gesetzt
Anmerkung aus rechtlicher Sicht:
- Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber sind auch in den neuen Fällen enorm, da hier nur ein einzelnes Lied aus dem Chartcontainer abgemahnt wird und die Beweisdaten im Vorfeld schon von der maßgeblich mit der Beweiserhebung beauftragten Firma bereits an diverse Rechteinhaber weitergegeben wurden, die dann wiederum Abmahnungen für andere auf demselben Sampler befindlichen Lieder verschicken. Es sind daher Vorsorgemaßnahmen zum empfehlen, um Folgeabmahnungen für die anderen Musikstücke des Chartcontainers zu unterbinden. Derzeit müssen Betroffene mit den oben genannten insgesamt 7 Abmahnungen rechnen, die aber im Vorfeld werden können.
Teilweise werden Musikstücke doppelt zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht. Nicht selten erhalten Anschlussinhaber für das Musikwerk Berlin City Girl der Künstlergruppe Culcha Candela von Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe im Auftrag der oben genannten Herren Graf u.a. und von Nümann Lang Rechtanwälte im Auftrag der Styleheads GmbH eine Abmahnung. Beide Rechteinhaber behaupten, an dem Musikwerk unterschiedliche Urheberrechte bzw. Lizenzrechte zu haben, weswegen eine Berechtigung zur Abmahnung bestünde. - Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht
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