Abmahnung wegen Filesharing: Schutt, Waetke, dann Infoscore Forderungsmanagement, dann RAe Haas & Kollegen, dann gerichtliches Mahnverfahren

Abmahnung Filesharing
07.09.2011985 Mal gelesen
Aktuelle häufen sich Anfragen von Betroffenen, die wegen der Teilnahme an Filesharing-Tauschbörsen abgemahnt wurde und nunmehr tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben.

Vorausgegangen waren Abmahnschreiben insbesondere durch die Kanzleien Schutt, Waetke und Kruse.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die verschiedenen Aufforderungsschreiben: Zunächst wird die übliche Abmahnung herausgebracht mit einem Unterlassungsanspruch und der Geltendmachung eines pauschalisierten Zahlungsanspruches inklusive der Rechtsanwaltsgebühren.

Soweit nicht gezahlt wird, tritt das Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH auf den Plan. Dort wird dann die Forderung erneut geltend gemacht. Natürlich werden weitere Inkassokosten geltend gemacht. Diese Inkassokosten sind nach vorheriger Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei jedoch nicht erstattungsfähig. Dieses haben diverse Gerichte wiederholt entschieden.

Wenn die Betroffenen an ihrer Position festhalten und keine Zahlung auf die Abmahnung wegen einer vorgeblichen Urheberrechtsverletzung geleistet wird, meldet sich dann in einem dritten Schritt die Kanzlei Haas & Kollegen. Auch dort werden dann Anwaltskosten geltend gemacht.

Wenn auch dann nicht geleistet wird, macht die Kanzlei Haas & Kollegen dann in einigen Fällen tatsächlich "ernst" und beantragt gerichtliche Mahnbescheide. Soweit dann beispielsweise nach Mandatierung durch unsere Kanzlei Widerspruch eingelegt wird, entsteht dann wieder ein reger außergerichtlicher Schriftverkehr.

Zusammenfassend sollte natürlich der Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides ernst genommen werden. Die Widerspruchsfrist muss unbedingt beachten werden. Sollte nämlich ein Widerspruch verspätet eingelegt werden, so kann dieser durch das Gericht als Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid bewertet werden. Nachteil eines solchen verspäteten Vorgehens ist, dass das Gericht in dem Klageverfahren sodann terminiert und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung sich erheblich verkompliziert.

Auch wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht, bestehen durchaus erfolgversprechende Möglichkeiten, sich gegen die Ansprüche zu wehren oder aber eine wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden.

Die Kanzlei Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft  ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns zunächst unverbindlich per Telefon unter 0251 - 39 51 81 80 oder Email unter info@rae-gravel-herrmann.de kontaktieren. Wir informieren Sie über die Rechtslage und natürlich auch zu den Kosten einer eventuellen Mandatierung. Wir bearbeiten Abmahnungen wegen Filesharing in aller Regel auf Basis einesPauschalhonorars.