Gefährlich an diesen Abmahnungen ist der Umstand, dass insbesondere "Berlin City Girl" häufig im Zusammenhang mit den German Top 100 Single Charts abgemahnt wird.
Falls der Verdacht im Raum stehe, dass die German Top 100 Single Charts oder andere Sampler / Compilations illegal Dritten zum Download in Internettauschbörsen bereitgestellt wurden besteht sofort nach Erhalt der ersten Abmahnung dringender Handlungsbedarf, da die in der jeweiligen Ausgabe enthaltenen Musiktitel einzeln abgemahnt werden. So konnten wir beobachten, dass derzeit immer mehr Werke abgemahnt werden. Während noch vor einem halben Jahr ca. 20 - 30 Titel "abmahnverdächtig" waren, können derzeit eher 30-40 Werke als solche identifiziert werden.
Auch drohen vermehrt sog. Doppelabmahnungen. D.h. es werden für einen Titel gleich zwei Abmahnungen ausgesprochen. So droht dem Betroffenen derzeit die Gefahr wegen des Vorwurfs von Filesharing des Songs "Berlin City Girl" neben der Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe auch eine weitere Abmahnung durch die Kanzlei Nümann Lang für die Stylehead GmbH zu erhalten. Ein weiteres Beispiel für diese Praxis ist "Strobo Pop" von den Atzen mit Nena. Hier droht eine Abmahnung durch die Kanzlei FAREDS für den Geto Gold Musikverlag und durch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner für die Digirights.
Betroffene sollten daher umgehend handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Durch präventives Handeln kann jedenfalls die Gefahr von Folge-/Doppelabmahnungen deutlich reduziert werden.
Die Kanzlei Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns zunächst unverbindlich per Telefon unter 0251 - 39 51 81 80 oder Email unter info@rae-gravel-herrmann.de kontaktieren. Wir informieren Sie über die Rechtslage und natürlich auch zu den Kosten einer eventuellen Mandatierung. Wir bearbeiten Abmahnungen wegen Filesharing in aller Regel auf Basis eines Pauschalhonorars.