August 2011: Abmahnung von Nümann + Lang wg. Filesharing der Software BPM Studio Professional für die Lernhaus GmbH

Abmahnung Filesharing
30.08.2011689 Mal gelesen
Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte mahnt derzeit wegen des Vorwurfs des illegalen Downloads / Uploads der Software BPM Studio Professional ab. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Pauschalbetrag von 1.829,50 € verlangt...

Bei der Software handelt um eine professionelle Software für DJ`s, die derzeit für ca. 500 € angeboten wird. Der hohe Preis der Software erklärt wohl auch die ungewöhnliche Höhe des geforderten Pauschalbetrags, der mit über 1.800 € im Bereich Abmahnungen wegen Filesharing sehr hoch ist.

Interessant an den aktuellen Abmahnungen ist auch der Umstand, daß die vorgebliche Verletzung nicht vom Hersteller selbst - der Alcatech GmbH & Co. KG - abgemahnt wird, sondern von der Lernhaus GmbH, die nach Angaben der Kanzlei Nümann Lang Rechtsanwälte die entsprechenden Rechte erworben hat.

Ansonsten ist die Berechtigung der Abmahnung an den für alle urheberrechtliche Abmahnungen geltende Maßstäben zu messen:

  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterzeichnet werden, da diese den Betroffenen zu weit verpflichtet; insbesondere enthält sie die Verpflichtung zur Zahlung des Schadensersatzes!
  • Inwieweit der Abmahnung grundsätzlich entgegen getreten werden kann bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau. Herr Rechtsanwalt Gravel hat bereits den Abschluss LL.M. (Medienrecht) erreicht.

Kontaktieren Sie uns - Wir unterstützen Sie gerne! Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung. Telefon: 49 (0)251 - 39 51 81 80 - Email: info@rae-gravel-herrmann.de - Web: www.rae-gravel-herrmann.de