Die in Hamburg ansässige Kanzlei FAREDS mahnt für verschiedene Rechtsinhaber - u.a. die Geto Gold Musikverlag GbR oder die Aergo Trade GmbH - Urheberrechtsverletzungen an Musikwerke und Fimwerke ab. Die Geto Gold Musikverlag GbR ist Inhaberin von Nutzungsrechten an dem erfolgreichen Titel "Strobo Pop" von den "Atzen mit Nena", der seit mehreren Monaten in den German Top 100 Single Charts gelistet ist.
Es wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung - die Vorlage sollte nicht so unterschrieben und abgegeben werden, sondern modifiziert werden - das Angebot unterbreitet, alle vorgeblichen Ansprüche der Geto Gold Musikverlag GbR gegen Zahlung eines Pauschalbetrages € abzugelten.
Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Denecke - von Haxthausen & Partner ebenfalls für den Titel "Strobo Pop" für den Rechteinhaber DigiRights Abmahnungen ausgesprochen hat.
Abmahnungen wegen dem vorgeblichen Download / Upload von Samplern in Tauschbörsen bergen eine besondere "Gefahr". In vielen Fällen- wie auch bei Chartcontainer wie die "German Top 100 Single Charts", "The Dome" oder "Bravo Hits" - besteht das Risiko, daß eine Reihe von Abmahnungen wegen unterschiedlicher auf dem Album enthaltenen Titel ausgesprochen. Teilweise werden für einzelne in den Samplern enthaltene Songs gleich mehrere Abmahnungen - sog.Doppelabmahnungen - ausgesprochen. Für Betroffene besteht daher die Gefahr eine Reihe von Abmahnungen durch verschiedene Kanzleien zu erhalten!
Empfänger einer Abmahnung, die wegen des Vorwurfs von Filesharing eines eines Titels aus einem Album / Chartcontainers erhalten haben sollten unbedingt Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen!
Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau. Herr Rechtsanwalt Gravel hat bereits den Abschluss LL.M. (Medienrecht) erreicht.
Kontaktieren Sie uns - Wir unterstützen Sie gerne! Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung. Telefon: 49 (0)251 - 39 51 81 80 - Email: info@rae-gravel-herrmann.de - Web: www.rae-gravel-herrmann.de