Auch dieser Sommer bringt wieder vermehrt Abmahnungen wegen Filesharings.

Abmahnung Filesharing
22.07.2011679 Mal gelesen
Abmahnung wegen Filesharings erhalten. Wieso, weshalb, warum ?

Mehrere Kanzleien mahnen wieder vermehrt wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Internettauschbörsen ab (Filesharing). Beispielsweise tritt auch wieder die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg vermehrt auf dem Markt auf.

Hierbei sind insbesondere Abmahnungen für die Fa. BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH wegen angeblicher Verbreitung diverser Filme aus der Pornoindustrie.

Gefordert werden hierbei pauschale Schadensersätze i.H.v. 805,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hierbei trifft es in letzter Zeit auch gerade Internetnutzer, die selbst diese Tauschbörsen (peer-to-peer-Netzwerke) noch nie genutzt haben.

Ermittelt werden die Adressaten der Abmahnungen durch Auskunft des jeweiligen Providers anhand der zuvor gespeicherten IP-Adressen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung erfährt der Provider dabei durch einen von der Abmahnern erwirkten Gerichtsbeschluss.

Interessant ist dabei, dass die Gerichte in diesem Rahmen nicht prüfen, wie und wo die IP-Adresse genau ermittelt worden ist. Ob diese tatsächlich im Rahmen von Tauschbörsennutzung in Erscheinung getreten sind ist fraglich. Wo genau die angegebenen Daten also herkommen, wissen allein die Abmahner selbst. 

Es empfiehlt sich daher, jede einzelne Abmahnung wegen Filesharings genau zu prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch besteht oder nicht. Selbst wenn ein solcher Anspruch dem Grunde nach bestehen sollte, ist auch die Höhe der Forderung und der jeweilige Inhalt genau zu überprüfen.

Näheres zu diesem Thema erfahren Sie unter http://www.ra-iben.de

Sollten Sie selbst Adressat einer solchen Abmahnung wegen Filesharings, sei es durch oben genannte Kanzlei oder eine andere, geworden sein, stehe ich Ihnen gern hilfreich zur Verfügung.

Wichtig ist noch, bitte keine Kurzschlussreaktionen ! Rufen Sie nicht bei der abmahnenden Kanzlei an und unterschreiben, bzw. zahlen Sie nicht sofort. Dies kann zu erheblichen Nachteilen für Sie führen, die im Nachhinein nicht mehr oder nur äußerst schwer zu beheben sind.

 

Sebastian Iben

Rechtsanwalt