Kostenlose aktuelle Muster-Widerrufsbelehrung für eBay, Hood, AuVito, Elimbo - Schutz vor Abmahnungen

Abmahnung Filesharing
09.06.20114418 Mal gelesen
1 Monat Widerrufsfrist – LG Dortmund (20 O 19/11) – Abmahngefahr nur bei eBay? Beugen Sie einer Abmahnung vor. Die Kanzlei Gerstel stellt Ihnen dafür ein kostenloses Muster für eine Widerrufsbelehrung mit Kostentragungsvereinbarung zur Verfügung.

Derzeit sorgt ein Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 07.04.2011 (Az.: 20 O 19/11) für Unruhe unter den eBay-Händlern. Das LG Dortmund hatte nämlich im Rahmen eines Eilverfahrens (einstweiliges Verfügungsverfahren) entschieden, dass ein gewerblicher eBay Verkäufer seinen Kunden ein 1 monatiges Widerrufsrecht einräumen müsse. Seit der Gesetzesänderung am 11.6.2010 genügt es eigentlich, wenn gewerbliche Händler ihren Kunden bei eBay 14 Tage Widerrufsfrist einräumen. Bei eBay-Auktionen gilt nach Auffassung des LG Dortmund aber folgendes:

Bei eBay-Auktionen kommt der Vertragsschluss nicht mit dem Auktionsende, sondern schon bei Abgabe des Höchstgebots zustande. In dem vom LG Dortmund entschiedenen Fall hatte der Höchstbieter sein Angebot 49 Stunden vor dem Ende der Auktion abgegeben. Der Verkäufer belehrte den Bieter aber erst nach Auktionsende über sein Widerrufsrecht. Das LG Dortmund meint, dass diese Belehrung nicht mehr "unverzüglich" erteilt worden wäre und damit das Widerrufsrecht von einem Monat (1 Monat) gelte.

 

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Es handelt sich noch nicht einmal um ein Urteil im Verfügungsverfahren. Ob der Antragsgegner Rechtsmittel einlegt, ist auch ungewiss. Ich halte die Entscheidung für grundlegend falsch und bin überzeugt davon, dass das Oberlandesgericht Hamm diesen Beschluss im Falle einer Berufung aufheben würde. Der Gesetzgeber versteht unter dem Gebriff "unverzüglich" - "ohne schuldhaftes zögern", d.h. der Händler muss den Käufer bei der ersten im gegebenen Möglichkeit belehren. Gibt ein Interessent ein Gebot ab, dann ist dem Verkäufer dessen Identität unbekannt. Es ist zwar richtig, dass der Verkäufer theoretisch mit dem Höchstbietenden über das eBay Kontaktformular Kontakt aufnehmen und diesem darüber eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen könnte. Dies ist aber vollkommen praxisfern.

Jetzt ist der Beschluss in der Welt und es kann nicht ausgeschlossen werden kann, dass Abmahner diesen zum Anlass nehmen Abmahnungen auszusprechen. Diejenigen Händler, die sich den Ärger einer Abmahnung ersparen wollen, haben zwei Möglichkeiten:

1. Sie bieten z.B. bei eBay Ihre Artikel nicht im Auktionsformat an, sondern nur im Wege des Sofort-Kaufs.

2. Wollen Sie auf das Auktionsformat nicht verzichten, dann müssen Sie Ihre Widerrufsbelehrung ändern.

Die Kanzlei Gerstel stellt Ihnen dafür ein kostenloses Muster für eine Widerrufsbelehrung mit Kostentragungsvereinbarung zur Verfügung. Sofern ein Link auf die Kanzlei Gerstel gesetzt wird, kann diese Muster-Widerrufsbelehrung zusammen mit der Kostentragungsvereinbarung von jedermann frei verwendet werden. Im Muster müssen Sie nur noch Ihre jeweiligen Kontaktdaten eintragen.

 

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat (einem Monat) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Anschrift
Inhaber (Geschäftsführer)

Fax: (sofern vorhanden)
E-Mail:

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Vereinbarung über die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Sofern dem Kunden als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) ein Widerrufsrecht gemäß
§ 312d Abs. 1 Satz 1 BGB zusteht, werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechtes die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

Diese Widerrufsbelehrung und Kostentragungsvereinbarung wurde von der Kanzlei Gerstel erstellt und ist unter http://www.abmahnberatung.de zu finden.

 

Hinweis:

Dies gilt auch für die Portale Hood, AuVito, Elimbo. Auch hier müssen Sie vorgenannte Hinweise beachten!

In Ihrem Onlineshop, bei Yatego, Amazon und Kauflux können Sie ein 14 tägiges Widerrufsrecht einräumen und Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung verlangen, sofern Sie den Käufer "unverzüglich" belehren!

 

Sie fragen sich, warum eine Vereinbarung über die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts getroffen werden muss?

Damit Sie keine Abmahnung erhalten!

Wenn Sie Ihren Kunden die Rücksendekosten im Falle eines Widerrufes auferlegen möchten, wenn der Preis der zurückzusendenden Sachen 40,00 € nicht überschreitet, so ist hier eine vertragliche Regelung notwendig. Es genügt nicht, wenn Sie nur in der Widerrufsbelehrung auf diese Verpflichtung des Kunden hinweisen. Sie müssen diese Kostentragungspflicht durch eine entsprechende vertragliche Regelung in der Artikelbeschreibung bzw. in AGB erst schaffen. Wenn Ihre AGB keine entsprechende Klausel enthalten, ist ein Hinweis auf die Kostentragungspflicht des Käufers in der Widerrufsbelehrung sachlich falsch und auch wettbewerbswidrig.


Das Team von http://www.abmahnberatung.dewünscht allen Händlern sicheres, erfolgreiches Handeln und vor allem KEINE Abmahnung!


Schon gewusst?
Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher. Neuerstellung von AGB, Überprüfung und Überarbeitung von vorhandenen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc.

Ist wird selbstverständlich für die erbrachten Leistungen die volle Haftung übernommen.

Abmahnung - nein Danke - lieber gleich zu Gerstel!

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Gerstel

 

Wir beraten Betroffene, die unter anderem von den nachfolgenden Kanzleien eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten haben. Durch Anklicken des jeweiligen Links erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Kanzleien, Auftraggebern und Abmahnungen:

  • Abmahnung Auffenberg (Stefan Auffenberg)
  • Abmahnung APW Auffenberg Petzold Witte
  • Abmahnung Baek Law
  • Abmahnung Baumgarten Brandt
  • Abmahnung Baumgärtner (Daniel Baumgärtner)
  • Abmahnung Berners & Coll.
  • Abmahnung Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
  • Abmahnung Bohry (Viktor Bohry)
  • Abmahnung Braune & Partner
  • Abmahnung C-S-R (Christoph Schmietenknop)
  • Abmahnung Denecke von Haxthausen
  • Abmahnung Diesselhorst von Lojewski
  • Abmahnung Espey (Klaus Peter Espey)
  • Abmahnung Estel Feise
  • Abmahnung FAREDS
  • Abmahnung Graf von Westphalen
  • Abmahnung Himmelmann Pohlmann
  • Abmahnung Hoffmann
  • Abmahnung IT-Recht Kanzlei
  • Abmahnung Jacobs Höfer
  • Abmahnung JuS Schloms
  • Abmahnung Knebel Kreutzberger Effler
  • Abmahnung Kornmeier
  • Abmahnung Kruse (Doreen Kruse)
  • Zahlungsaufforderung KSP Seegers Frankenheim
  • Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner
  • Abmahnung Lihl (Christopher Lihl)
  • Abmahnung Lockowandt (Frank Lockowandt)
  • Abmahnung Meier (Marcus Meier)
  • Abmahnung Meissner & Meissner
  • Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller
  • Abmahnung Nümann Lang
  • Abmahnung Rasch
  • Abmahnung Reichelt Klute Aßmann
  • Abmahnung Rosenow Tiemann
  • Abmahnung Sagsöz Euskirchen
  • Abmahnung Sandhage
  • Abmahnung Sasse & Partner
  • Abmahnung Schalast & Partner
  • Abmahnung Schiek (Marko Schiek)
  • Abmahnung Schroeder (Lutz Schroeder)
  • Abmahnung Schulenberg Schenk
  • Abmahnung Schutt Waetke
  • Abmahnung SKW Schwarz
  • Abmahnung Spiske Maisch
  • Abmahnung Urmann & Collegen / U C / U C
  • Abmahnung Volke2.0 
  • Abmahnung Vorwerg Sommer
  • Abmahnung Waldorf Frommer
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale
  • Abmahnung Winterstein
  • Abmahnung Zimmermann Decker